
Zugewinnausgleich im Erbfall
Wenn ein Ehepartner verstirbt, beeinflusst der gesetzliche Güterstand maßgeblich die Vermögensverteilung. In der häufig vorkommenden Zugewinngemeinschaft stehen dem hinterbliebenen Partner besondere Ansprüche
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Wenn ein Ehepartner verstirbt, beeinflusst der gesetzliche Güterstand maßgeblich die Vermögensverteilung. In der häufig vorkommenden Zugewinngemeinschaft stehen dem hinterbliebenen Partner besondere Ansprüche
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, sobald ein Mensch stirbt und der Nachlass auf andere übergeht (§ 2317 BGB). Anspruch darauf haben nahe Angehörige wie
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Wenn eine direkte Firmenübergabe an Familie oder Mitarbeitende nicht möglich oder gewünscht ist, stellt der Unternehmensverkauf eine kluge Alternative dar. So bleibt
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