Die sogenannte Günstigerprüfung ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, mit dem das Finanzamt ermittelt, welche steuerliche Regelung für eine steuerpflichtige Person finanziell vorteilhafter ist. Ziel dieses Mechanismus ist es, sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr Steuern zahlen müssen als notwendig. Das Finanzamt vergleicht dabei verschiedene steuerliche Möglichkeiten miteinander und wendet anschließend automatisch die Variante an, die zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Auf diese Weise sollen Steuerpflichtige trotz der komplexen steuerlichen Vorschriften von der für sie günstigsten Regelung profitieren.
Im Kern basiert die Günstigerprüfung auf einem Vergleich mehrerer steuerlicher Alternativen. Das Finanzamt berechnet, welche Option im konkreten Fall die größere steuerliche Entlastung bringt, und berücksichtigt diese anschließend im Steuerbescheid. In vielen Fällen erfolgt diese Überprüfung automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. In bestimmten Situationen muss die Prüfung jedoch ausdrücklich beantragt werden, etwa durch entsprechende Angaben in der Steuererklärung.
Ein bekanntes Beispiel ist der Vergleich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eltern erhalten in Deutschland monatlich Kindergeld als staatliche Unterstützung für ihre Kinder. Zusätzlich existiert der Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit zu einer geringeren Steuer führen kann. Das Finanzamt überprüft im Zuge der Steuerveranlagung automatisch, welche der beiden Varianten für die Eltern günstiger ist. Übersteigt der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag die Summe des bereits gezahlten Kindergeldes, wird der Freibetrag berücksichtigt. Andernfalls bleibt es beim ausgezahlten Kindergeld. Diese Berechnung erfolgt ohne zusätzlichen Antrag der Eltern.
Auch bei der Riester-Rente wird eine solche Vergleichsberechnung durchgeführt. Bei dieser Form der privaten Altersvorsorge profitieren Sparer von staatlichen Zulagen. Gleichzeitig können die eingezahlten Beiträge steuerlich, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob die gewährten Zulagen oder der mögliche Sonderausgabenabzug – bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr – zu einer höheren steuerlichen Entlastung führen. Sollte der steuerliche Vorteil durch den Abzug größer sein als die Zulagen, wird der Differenzbetrag im Steuerbescheid berücksichtigt.
Ein weiterer Anwendungsbereich betrifft Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden. Diese Einkünfte werden grundsätzlich mit der sogenannten Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz jedoch unter diesem Wert, kann es günstiger sein, die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. In diesem Fall können Steuerpflichtige eine Günstigerprüfung beantragen, zum Beispiel über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann, welcher Steuersatz niedriger ist, und setzt diesen entsprechend an.
Auch bei Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann ein Vergleich verschiedener Berechnungsmöglichkeiten sinnvoll sein. In der Regel wird hierfür die Entfernungspauschale angesetzt. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Ansatz der tatsächlichen Kosten vorteilhafter sein, weshalb auch hier eine Prüfung der günstigeren Variante erfolgen kann.
Zusammenfassend sorgt die Günstigerprüfung dafür, dass Steuerpflichtige automatisch oder auf Antrag von der steuerlich vorteilhaftesten Regelung profitieren. Sie stellt damit ein wichtiges Instrument im deutschen Steuersystem dar, um eine faire Besteuerung zu gewährleisten und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Trotz der Komplexität der steuerlichen Vorschriften hilft dieses Verfahren dabei, individuelle Vorteile zu berücksichtigen und die Steuerlast möglichst gering zu halten.