Im deutschen Steuerrecht sowie in der Buchhaltung bezeichnet der Begriff Wirtschaftsgüter alle Werte, die einem Unternehmen wirtschaftlich zugutekommen und einen messbaren Geldwert besitzen. Voraussetzung ist, dass diese Werte eigenständig bewertet werden können und dem Betriebsvermögen zugeordnet sind. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der Vermögensstruktur eines Unternehmens und werden eingesetzt, um betriebliche Leistungen zu ermöglichen und Gewinne zu erwirtschaften. Wirtschaftsgüter können sowohl körperliche Gegenstände als auch nicht greifbare Rechte oder Vorteile sein. Je nach Verwendungszweck und Nutzungsdauer werden sie entweder dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet.
Damit ein Objekt oder ein recht steuerlich als Wirtschaftsgut anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es im Wirtschaftsleben verwertbar sein. Das bedeutet, dass ein eigenständig feststellbarer Wert vorhanden ist und der Gegenstand grundsätzlich separat verkauft oder übertragen werden kann. Darüber hinaus muss er dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen bringen, etwa durch Unterstützung der Produktion, durch betriebliche Nutzung oder durch die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren. Unter diesen Begriff fallen sowohl physische Gegenstände wie Maschinen, Gebäude oder Vorräte als auch immaterielle Werte, etwa Patente, Lizenzen oder Markenrechte.
Eine grundlegende Unterscheidung erfolgt zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Materielle Güter sind körperlich vorhanden und damit physisch greifbar. Beispiele hierfür sind Fahrzeuge, technische Anlagen, Gebäude oder Rohstoffe, die direkt im Produktionsprozess eingesetzt werden. Sie stellen häufig einen wichtigen Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur dar. Im Gegensatz dazu stehen immaterielle Wirtschaftsgüter, die keine körperliche Form besitzen, jedoch ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert darstellen. Dazu zählen unter anderem Schutzrechte, Softwarelizenzen, Marken oder auch ein bestehender Kundenstamm.
Neben dieser Einteilung spielt auch die Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen eine wichtige Rolle. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt und dienen dauerhaft der betrieblichen Tätigkeit. Typische Beispiele sind Maschinen, Büroeinrichtungen oder Betriebsgebäude, die über mehrere Jahre hinweg verwendet werden. Das Umlaufvermögen umfasst dagegen Güter, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Sie werden entweder verbraucht, weiterverarbeitet oder verkauft. Hierzu gehören beispielsweise Rohstoffe, Handelswaren oder fertige Produkte.
Darüber hinaus unterscheidet man zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Abnutzbare Güter verlieren im Laufe der Zeit durch Gebrauch oder Alter an Wert. Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung durch Abschreibungen berücksichtigt, um die tatsächliche Nutzung über mehrere Jahre hinweg korrekt abzubilden. Beispiele dafür sind Maschinen, Fahrzeuge oder technische Geräte. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter hingegen unterliegen in der Regel keinem Wertverlust durch Nutzung. Ein typisches Beispiel hierfür sind Grundstücke.
Eine besondere Kategorie bilden die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Dabei handelt es sich um bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro netto. Diese können im Jahr des Kaufs vollständig, als Betriebsausgabe verbucht werden, sodass keine mehrjährige Abschreibung notwendig ist. Häufig betrifft dies kleinere Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder einfache Bürogeräte.
Allerdings zählt nicht jeder Vorteil eines Unternehmens automatisch zu den Wirtschaftsgütern. Reine Erwartungen, Hoffnungen auf zukünftige Gewinne oder unselbstständige betriebliche Vorteile werden steuerlich nicht berücksichtigt. Entscheidend ist immer, dass ein klar bestimmbarer wirtschaftlicher Wert vorliegt und das Gut unabhängig bewertet sowie übertragen werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass in der Buchführung nur tatsächlich vorhandene und wirtschaftlich relevante Vermögenswerte erfasst werden.