Der Fiskus (die öffentliche Hand), der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, haftet für die nach dem Erbfall fällig
Unser Team, bestehend aus erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten, kümmert sich in angemessener und respektvoller Form um alle Angelegenheiten bezüglich der Thematik Erbschaft und Schenkung.
Das Erbrecht hat viele Tücken. Die gesetzlichen Erbregelungen führen in den meisten Fällen zu großen Problemen seitens der Erben. Manchmal scheitert das Vererben aber auch an demjenigen, der vererben möchte. Denken Sie nur mal an ein Testament, welches sich aufgrund von Formmängeln als unwirksam herausstellt! Durch ein individuell und professionell gestaltetes Testament kann dies jedoch vermieden werden.
Ob Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Vermögensbewertung oder Geltendmachung von Freibeträgen – wir stehen Ihnen in allen Bereichen der Erbberatung tatkräftig zur Seite.
Laden Sie sich vor Ihrer Erbberatung unsere Checkliste herunter. Dadurch erhält Ihr Berater einen schnellen Einblick und die Beratungszeit kann so deutlich verkürzt werden.
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Der Fiskus (die öffentliche Hand), der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, haftet für die nach dem Erbfall fällig
Vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer. Kosten für die Räumung
Grundstücke eines vom Rechtsvorgänger übernommenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleiben bis zur Veräußerung im Betriebsvermögen,
Für den Erwerb eines Nießbrauchrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für
Wirksamkeit Vermächtnis
Testament Erben Tod Schenken Ehe
Mietshaus Freibetrag Steuer Kinder Erbfolge
Notar Gericht Geld Streit Anfechtung Nachfolge
minderjährig Zukunft Pflichtteil Familie
Ausgleich Erbteil Überschuldet
Die Aufgabe: Minimierung der Steuerlast über einen Zugewinnausgleichsanspruchs nach dem Tode zwischen vermögenden Ehegatten mit Immobilien- und gesellschaftsrechtlichem Vermögen.
Die Lösung: Lebzeitiger Zugewinnausgleich durch Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und deren nachfolgender Neubegründung (Güterstandsschaukel), in notariell beglaubigter Form. Auch die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs konnte in unserem Hause realisiert werden.
Ergebnis: Erhebliche Steuerersparnis der Ehefrau, die einen Zugewinnausgleich schon zu Lebzeiten beanspruchen konnte, durch bestmögliche Nutzung der Freibeträge.
Die Aufgabe: Aufgrund der hohen Erträge des inhabergeführten Unternehmens ist ein nicht kalkulierbares Risiko für Erbschaftsteuer in Millionenhöhe zu verhindern.
Die Lösung: Es wurde ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute gestaltet. Dabei wurde als Alleinerbe des Unternehmers eine Familien-Stiftung eingesetzt, die auf den Todesfall zu gründen ist. Das gesamte Privatvermögen erhält hingegen die Ehefrau durch ein Vermächtnis. Es wurde ein Partner der St-B-K als Testamentsvollstrecker eingesetzt, um im Erbfall die Unternehmung fortzuführen und die Stiftung zu gründen.
Das Ergebnis: Die mögliche Erbschaftsteuer für das Unternehmensvermögen trifft die Stiftung. Das Privatvermögen ist gesichert. Das Unternehmen kann auch in der Stiftung fortgesetzt werden und die Gewinne an die Abkömmlinge ausgekehrt werden.
Die Aufgabe: An dem ertragstarken Einzelunternehmen des Vaters soll der Sohn beteiligt werden. Dies soll keine Erbschafts- und keine Einkommensteuer verursachen. Eine Haftungsbeschränkung ist gewünscht.
Die Lösung: Es wurde eine GmbH & Co. KG gegründet, an der der Sohn und der Vater zu 50 % beteiligt sind. Die Einzelunternehmung wird nach Umwandlungsgesetz rückwirkend auf den 01.01.2016 in die KG eingebracht.
Das Ergebnis: Der Sohn ist mit 50 % am Gewinn beteiligt. Die GmbH & Co. KG ist haftungsbeschränkt. Steuern wurden nicht ausgelöst. Die KG bietet im Gesellschaftsvertrag alle Möglichkeiten über Stimmrechte, Tätigkeitsvergütung und Erbfolgeregelungen die Interessen des Vaters und des Sohnes zu berücksichtigen.