Was ist ein Nottestament – und welche Möglichkeiten gibt es?
Manchmal geraten Menschen unerwartet in Situationen, in denen keine Zeit mehr bleibt, ein reguläres Testament bei einem Notar zu erstellen – etwa bei plötzlicher schwerer Krankheit oder einem Unfall. Für genau solche Ausnahmelagen sieht das deutsche Erbrecht spezielle Regelungen vor: das sogenannte Nottestament.

Diese besondere Form der Verfügung ist nur in akuter Gefahrensituation zulässig und unterliegt strengen Vorgaben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten sind – insbesondere in den §§ 2249 bis 2252 BGB.

Drei Varianten im Überblick
Es existieren drei gesetzlich erlaubte Formen: 

  1. Testament vor dem Bürgermeister
    Wenn der Gesundheitszustand keine Fahrt mehr zum Notar erlaubt, kann das Schriftstück vor dem Bürgermeister erstellt werden. Dafür muss die betreffende Person nicht mehr in der Lage sein, den üblichen Weg zur Beurkundung zu wählen. Zwei unbeteiligte Zeugen, die keine Begünstigten oder eingesetzte Testamentsvollstrecker sind, müssen den Ablauf begleiten. Der Bürgermeister übernimmt die Rolle der Urkundsperson, liest die Erklärung laut vor, und der Wille des Verfassers muss bestätigt werden – auch durch Gesten, falls Sprache oder Schrift nicht mehr möglich sind.
  2. Drei-Zeugen-Testament
    Ist keine öffentliche Amtsperson erreichbar, bleibt noch die Möglichkeit, den letzten Willen in Anwesenheit von drei neutralen Personen zu erklären. Voraussetzung ist eine konkrete Todesbedrohung. Ehepartner oder Verwandte in direkter Linie sind als Zeugen ausgeschlossen. Bleibt die betroffene Person nach zwei Wochen am Leben, verliert diese Version automatisch ihre Rechtskraft. Sollte jedoch einer der Zeugen im Inhalt bedacht worden sein, betrifft dies nur den entsprechenden Abschnitt – nicht das gesamte Dokument.
  3. Testament auf See
    Wer sich auf einem Schiff unter deutscher Flagge befindet und keinen Zugang zu einer offiziellen Stelle an Land hat, kann in internationalen Gewässern ebenfalls eine Verfügung aufsetzen. Auch hier gelten die Bedingungen des Drei-Zeugen-Modells. Allerdings ist eine tatsächliche Seenotlage keine Voraussetzung. Auf Freizeit- oder Angeltouren ist diese Option jedoch ausgeschlossen.

 

Zeitliche Begrenzung
Alle genannten Formen sind nur zeitlich eingeschränkt wirksam. Wenn drei Monate nach der Erstellung keine neuen Maßnahmen getroffen wurden und der Verfasser noch lebt, verlieren die außerordentlichen Testamente automatisch ihre Gültigkeit (§ 2252 BGB). Eine bereits vorher aufgesetzte Verfügung bleibt davon unberührt.

Besser rechtzeitig vorsorgen
Viele Menschen schieben Gedanken an das Lebensende hinaus. Doch fehlende Regelungen führen oft zu Konflikten unter Angehörigen. Wer Klarheit schaffen möchte, sollte frühzeitig ein rechtssicheres Dokument aufsetzen. Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht hilft, alle Möglichkeiten zu prüfen und persönliche Wünsche rechtlich wirksam festzuhalten.

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