Ein Genussschein ist ein besonderes Wertpapier, das Anleger:innen bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber einem Unternehmen sichert. Dabei handelt es sich vor allem um die Möglichkeit, an Gewinnen oder anderen Erträgen beteiligt zu werden. Mit dem Erwerb eines Genussscheins stellt die investierende Person dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhält im Gegenzug vertraglich zugesicherte Vorteile.
Im Gegensatz zu Aktionär:innen, die mit einer Aktie Mitspracherechte und Unternehmensanteile erwerben, erhalten Inhaber:innen eines Genussscheins keine Eigentumsrechte oder Stimmrechte in der Hauptversammlung. Die Beziehung zwischen Unternehmen und Anleger:in ist rein finanzieller Natur: Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens kann sich positiv auf die Ausschüttungen an die Genussscheininhaber:innen auswirken.
Die genaue Ausgestaltung eines Genussscheins ist sehr flexibel. Unternehmen können individuell festlegen, welche Rechte und Pflichten mit dem Wertpapier verbunden sind. Oft wird eine Gewinnbeteiligung zugesichert, manchmal auch eine Beteiligung am Liquidationserlös im Falle einer Auflösung des Unternehmens. Manche Genussscheine bieten eine feste Verzinsung unabhängig vom Geschäftserfolg, andere sind vollständig erfolgsabhängig. Aufgrund dieser Vielfalt ist es wichtig, die jeweiligen Bedingungen sorgfältig zu prüfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt:
Im Fall einer Unternehmensinsolvenz haben Inhaber:innen von Genussscheinen eine nachrangige Stellung gegenüber anderen Gläubigergruppen. Das bedeutet, sie werden bei der Verteilung von Vermögenswerten erst bedient, nachdem vorrangige Forderungen – wie etwa die von Banken – erfüllt wurden. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko, das Anleger:innen bewusst sein sollten.
Trotz dieser Risiken können Genussscheine attraktive Möglichkeiten bieten. Vor allem dann, wenn man auf Unternehmen setzt, die stabile oder wachsende Erträge erwirtschaften. Auch als Finanzierungsinstrument für Unternehmen spielen Genussscheine eine bedeutende Rolle, da sie Eigenkapitalähnlichkeit besitzen und dennoch keine Mitspracherechte gewähren müssen.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Ein Genussschein bietet eine interessante Verbindung zwischen Kapitalanlage und unternehmerischer Gewinnbeteiligung, jedoch ohne klassische Aktionärsrechte. Wer sich für diese Form der Investition entscheidet, sollte die Bedingungen genau verstehen und das Risiko entsprechend einordnen.