Beim Tod einer Person geht deren gesamtes Vermögen – dazu zählen sowohl Geldwerte als auch Schulden – auf die Erben über. Genügt das vorhandene Vermögen nicht einmal für grundlegende Ausgaben, wie etwa die Verwaltung des Nachlasses oder die Bestattung, spricht man von der Dürftigkeit des Nachlasses.
In einer solchen Situation besteht die Möglichkeit, die persönliche Haftung zu begrenzen. Das bedeutet: Forderungen können ausschließlich aus dem Nachlass bedient werden, das eigene Vermögen bleibt unberührt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Nachweis über die wirtschaftliche Situation, zum Beispiel durch eine Übersicht über Schulden und vorhandene Mittel.
Ein weiterer Vorteil: Es gibt keine zeitliche Vorgabe, um sich auf diese besondere Regelung zu berufen. Die Erklärung gegenüber den Nachlassgläubigern kann jederzeit erfolgen, ohne dass ein formaler Antrag gestellt werden muss.
Diese gesetzliche Möglichkeit dient dem Schutz derjenigen, die nicht für fremde Verpflichtungen einstehen wollen. Gerade bei Erbschaften mit unklarer Vermögenslage ist diese Form der Absicherung besonders hilfreich. Wer sich unsicher ist, sollte fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.