Die Pflichtteilsentziehung ist eine besondere Regelung im Erbrecht. Sie bedeutet, dass eine Person, die eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes hat (den sogenannten Pflichtteil), diesen Anteil nicht erhält, weil der oder die Verstorbene dies im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich so bestimmt hat.
Allerdings darf so eine Entziehung nicht willkürlich erfolgen. Es müssen bestimmte gesetzliche Entziehungsgründe vorliegen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2333 festgelegt sind. Ohne einen solchen Grund ist die Pflichtteilsentziehung ungültig.
Wer bekommt normalerweise den Pflichtteil?
Wenn jemand stirbt, haben bestimmte Angehörige – wie Kinder, Ehegatten oder in manchen Fällen auch Eltern – einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Selbst wenn diese Personen im Testament übergangen werden, bekommen sie normalerweise diesen Anteil in Geld.
Wann ist eine Pflichtteilsentziehung möglich?
Eine Pflichtteilsentziehung kann nur dann wirksam sein, wenn die betreffende Person sich besonders schwerwiegend gegenüber dem Erblasser verhalten hat. Beispiele für solche gesetzlichen Entziehungsgründe sind:
- Die Person hat versucht, den Erblasser zu töten.
- Sie hat den Erblasser körperlich schwer misshandelt.
- Sie wurde wegen eines schweren Verbrechens zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Sie hat die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt.
Wie muss die Pflichtteilsentziehung erklärt werden?
Der Erblasser muss die Pflichtteilsentziehung in seinem Testament oder Erbvertrag klar und nachvollziehbar erklären. Es reicht nicht, nur zu schreiben: „Mein Sohn bekommt nichts.“ Es muss konkret genannt werden, was die Person getan hat und warum das ein gesetzlicher Entziehungsgrund ist. Am besten wird der Vorfall genau beschrieben.
Was passiert, wenn die Entziehung angezweifelt wird?
Wenn die enterbte Person die Entziehung nicht akzeptiert, kann sie diese anfechten. Dann prüft ein Gericht, ob der angegebene Grund wirklich stimmt und ausreichend ist. Kann der Entziehungsgrund nicht bewiesen werden, bleibt der Pflichtteil bestehen – und die betreffende Person bekommt ihren Anteil doch.
Wichtig:
Eine Pflichtteilsentziehung ist ein starker Eingriff in die gesetzlich geschützten Rechte naher Angehöriger. Sie sollte deshalb nur in gut begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden – und am besten mit juristischer Beratung.