Eine Konzernstruktur beschreibt die Organisation eines Unternehmensverbunds, bei dem eine Obergesellschaft – häufig als Holding bezeichnet – Beteiligungen an mehreren, juristisch selbstständigen Firmen hält und diese durch einheitliche Steuerung zu einem wirtschaftlichen Ganzen zusammenführt. Die Holding kann als AG, GmbH oder in anderer Rechtsform firmieren; ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Kapital zu bündeln, Leitlinien zu entwickeln und die Geschäfte der Beteiligungen zu koordinieren, ohne zwangsläufig selbst Güter oder Dienstleistungen hervorzubringen.
Die verbundenen Unternehmen, meist Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften genannt, verfügen jeweils über eigene Handelsregistereinträge, Managementteams und Jahresabschlüsse. Dennoch unterliegen sie der strategischen Führung der Holding: Investitionsrahmen, Finanzierungsgrundsätze, Technologieeinsatz oder Personalpolitik werden abgestimmt, damit alle Einheiten an gemeinsamen Zielen arbeiten. Oft entstehen dadurch mehrstufige Geflechte – beispielsweise, wenn eine Tochter ihrerseits Anteile an weiteren Firmen hält und so Zwischenholdings bildet.
Konzerne verfolgen hauptsächlich vier Motive. Erstens schafft die gebündelte Beschaffung Einsparpotenziale; geballte Mengen führen zu besseren Einkaufskonditionen, während vereinheitlichte Logistik Leerfahrten vermeidet. Zweitens senkt eine zentrale Treasury-Funktion die Finanzierungskosten, denn Cash-Pooling zwischen Gesellschaften reduziert Fremdkapitalbedarf und stärkt die Verhandlungsposition bei Banken. Drittens lassen sich Haftungs- und Risikocluster besser steuern: Gefährdete Geschäfte können in eigene Rechtsträger ausgelagert werden, ohne stabile Teile des Unternehmens zu gefährden. Viertens hilft die Struktur, wettbewerbsrechtliche Schwellen einzuhalten oder bei Akquisitionen flexible Integrationsformen zu wählen.
Nach ihrer Wertschöpfungslogik unterscheidet man drei Grundtypen. Beim vertikalen Konzern decken die Beteiligungen aufeinanderfolgende Produktionsstufen ab – etwa Rohstoffförderung, Weiterverarbeitung und Endproduktvertrieb. Vorteile sind Versorgungssicherheit und durchgängige Qualitätskontrolle. Der horizontale Konzern vereint Unternehmen derselben Branche und Ebene, zum Beispiel mehrere Softwareanbieter, um Marktanteile zu bündeln, Forschungskosten zu teilen oder globale Vertriebskanäle zu standardisieren. Ein Misch- oder diagonaler Konzern kombiniert dagegen Sparten, die nichts miteinander zu tun haben, etwa Energie, Medien und Versicherungen. Hier steht vor allem Risikostreuung im Vordergrund: Schwächelt ein Sektor, stabilisiert ein anderer das Gesamtergebnis.
Mit wachsender Größe treten umfangreiche Offenlegungs- und Kontrollpflichten in Kraft. In Deutschland verpflichtet § 290 HGB beherrschende Unternehmen dazu, sämtliche in- und ausländischen Töchter in einem Konzernabschluss zu konsolidieren. Internationale Standards wie die IFRS verlangen ähnliche Transparenzregeln, um die Vergleichbarkeit für Investoren sicherzustellen. Zudem prüfen Kartellbehörden Zusammenschlüsse und Beteiligungen, um Monopolbildungen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen. Das Aktien- sowie Übernahmerecht schützt Minderheitsaktionäre, indem es klare Regeln für Beherrschungsverträge, Abfindungen und Informationszugang vorsieht.
Unter dem Strich verbindet die Konzernstruktur die Schlagkraft großer Kapitalvolumen mit der Wendigkeit rechtlich separater Einheiten. Strategische Entscheidungen fallen zentral, während operative Umsetzung dezentral erfolgt – eine Kombination, die Weltkonzerne, technologiegetriebene Scale-ups und mittelständische Hidden Champions gleichermaßen nutzen. Ohne solche Verbünde wäre die internationale Arbeitsteilung, in der Zulieferer, Produzenten und Dienstleister global koordiniert werden, kaum vorstellbar. Durch konzerninterne Synergien lassen sich Innovationen beschleunigen, Märkte effizient erschließen und zugleich Risiken kontrolliert verteilen – Vorteile, die im Wettbewerb um Ressourcen, Talente und Kunden zunehmend entscheidend sind.