Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland und hat das Ziel, Eltern bei den Kosten zu unterstützen, die mit dem Aufwachsen von Kindern verbunden sind. Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Unterstützung des Staates, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Betrag bei 259 Euro pro Kind und Monat. Diese Leistung soll sicherstellen, dass Kinder grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnraum, Bildung und soziale Teilhabe erfüllt bekommen und möglichst gleiche Startchancen im Leben haben.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Damit endet die Zahlung jedoch nicht zwangsläufig. Befindet sich ein junger Mensch nach dem Schulabschluss weiterhin in einer schulischen Ausbildung, einer betrieblichen Lehre oder einem Studium, kann der Anspruch verlängert werden. In diesen Fällen ist eine Zahlung bis zum 25. Geburtstag möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern einen gesonderten Antrag stellen und der Familienkasse entsprechende Nachweise vorlegen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene noch nicht finanziell unabhängig sind.
Ein zentrales Merkmal des Kindergeldes ist seine Einkommensunabhängigkeit. Anders als bei vielen anderen staatlichen Leistungen spielt es keine Rolle, ob Eltern ein niedriges, mittleres oder hohes Einkommen haben. Jede Familie erhält für jedes anspruchsberechtigte Kind den gleichen Betrag. Dadurch wirkt das Kindergeld nicht nur sozial ausgleichend, sondern auch stabilisierend für Familien in unterschiedlichen Lebenslagen. In der Regel ist zudem erforderlich, dass das Kind in Deutschland lebt oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für die Organisation der Auszahlung und die Bearbeitung der Anträge ist die Familienkasse zuständig, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Die Antragstellung ist heute weitgehend digital möglich. Eltern können die notwendigen Formulare online über das Familienportal des Bundes oder über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Der erste Antrag wird üblicherweise nach der Geburt des Kindes gestellt. Sobald ein Kind volljährig ist und weiterhin Kindergeld bezogen werden soll, muss ein Folgeantrag eingereicht werden, der beispielsweise Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen enthält.
Eltern sind verpflichtet, die Familienkasse umgehend über relevante Veränderungen zu informieren. Dazu zählt unter anderem der Abschluss der Schule, das Ende oder der Abbruch einer Ausbildung sowie längere Unterbrechungen des Bildungsweges. Werden solche Änderungen nicht gemeldet, kann es zu Rückforderungen kommen, wenn zu Unrecht Kindergeld ausgezahlt wurde.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass das Kindergeld direkt an das volljährige Kind überwiesen wird, etwa wenn es einen eigenen Haushalt führt und seinen Lebensunterhalt selbst organisiert. Insgesamt stellt das Kindergeld eine tragende Säule der Familienförderung dar. Es entlastet Eltern finanziell, unterstützt Kinder in ihrer Entwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit in der Gesellschaft.