Was ist ein Gesellschafter?
kEin Gesellschafter ist eine Person, die sich an einer Gesellschaft beteiligt und damit bestimmte Rechte und Pflichten übernimmt. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln. Der Gesellschafterstatus entsteht entweder durch Mitwirkung an der Gründung oder durch späteren Beitritt, der vertraglich oder gesetzlich geregelt wird.
Gesellschafter treten in verschiedenen Unternehmensformen auf, beispielsweise in der GmbH, OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG oder AG. Auch Mitglieder von Genossenschaften zählen dazu. Typischerweise stellen Gesellschafter Kapital bereit und erwerben so Anteile am Unternehmen. Dies verleiht ihnen den Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn.
Die Haftung unterscheidet sich je nach Rechtsform. Während Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG für Verbindlichkeiten ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen haften, sind bei Personengesellschaften unter Umständen auch die Privatvermögen der Gesellschafter betroffen. In der Kommanditgesellschaft haften Komplementäre persönlich, während Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage verantwortlich sind. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt eine GmbH die Rolle des voll haftenden Gesellschafters.
Formen der Gesellschafterbeteiligung
Die Rollen von Gesellschaftern sind vielfältig. Aktive oder tätige Gesellschafter sind am operativen Geschäft beteiligt, vertreten die Gesellschaft nach außen und nehmen an Entscheidungen teil. Sie besitzen Stimm- und Kontrollrechte und sind für die Geschäftsführung mitverantwortlich, sofern dies im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.
Stille Gesellschafter hingegen beteiligen sich finanziell, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Ihre Teilhabe bleibt anonym, und sie haben keine Mitsprache im laufenden Geschäftsbetrieb. Dafür erhalten sie eine Gewinnbeteiligung, tragen aber nur in begrenztem Umfang das unternehmerische Risiko. Atypisch stille Gesellschafter haben hingegen Mitspracherechte und tragen unter Umständen ein höheres Haftungsrisiko.
Der geschäftsführende Gesellschafter übernimmt eine Doppelrolle: Er ist sowohl Kapitalgeber als auch operativer Leiter des Unternehmens. Besonders in kleineren Firmen, insbesondere bei der GmbH, ist diese Konstellation häufig anzutreffen. Für seine Geschäftsführertätigkeit erhält er ein Gehalt.
Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Unternehmen können Gesellschafter werden. So tritt beispielsweise in der GmbH & Co. KG eine GmbH als haftender Gesellschafter auf.
Rechte und Pflichten
Gesellschafter müssen bei der Gründung einen Vertrag aufsetzen, der die Grundlagen der Zusammenarbeit regelt. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Kapitaleinlage die Wahrung der Unternehmensinteressen sowie die Teilnahme an Versammlungen. In diesen werden unter anderem Jahresabschlüsse beschlossen und über die Gewinnverwendung entschieden. Zudem besteht das Recht auf Einsicht in betriebliche Unterlagen.
Der Gewinn wird entsprechend der Beteiligungsverhältnisse verteilt. Bei der GmbH orientiert sich das Stimmrecht meist am Kapitalanteil, wobei Ausnahmen bei Interessenkonflikten gelten.
Beendigung der Gesellschafterstellung
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, erfolgt zunächst eine Abwicklung der Geschäfte. Danach wird das verbliebene Vermögen an die Gesellschafter entsprechend ihren Beteiligungen verteilt. Bei Personengesellschaften kann bereits der Austritt eines Gesellschafters zur Auflösung führen, sofern keine anderweitigen Regelungen bestehen.