Nach der Scheidung: So bleibt Ihr Erbe in sicheren Händen
Nach einer Trennung möchten viele sicherstellen, dass das eigene Vermögen nicht mehr beim Ex-Partner landet – weder direkt noch auf Umwegen. Gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, kann das Erbe unbeabsichtigt in die falschen Hände gelangen. Ein Geschiedenentestament hilft, das zu verhindern und die Nachlassplanung an die neue Lebenssituation anzupassen.
Wird kein neues Testament errichtet, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ihre Kinder erben dann zwar, aber verstirbt ein Kind ohne eigene Nachkommen, kann das Erbe über Umwege an den anderen Elternteil – also Ihren Ex – fallen. Auch während der Trennungszeit, also vor der rechtskräftigen Scheidung, bleibt der Noch-Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen erbberechtigt.
Gestaltungsoptionen mit Wirkung
Um dies zu vermeiden, stehen Ihnen mehrere rechtssichere Optionen zur Verfügung:
- Mit einer Vorerbschaft bestimmen Sie Ihre Kinder als erste Erben, schränken jedoch deren Verfügungsgewalt ein. Gleichzeitig legen Sie mit der Nacherbschaft fest, wer das Vermögen danach erhalten soll – zum Beispiel Ihre Eltern oder Geschwister. Diese Regelung schützt Ihr Erbe über Generationen hinweg.
- Über ein Herausgabevermächtnis können gezielt Vermögenswerte an bestimmte Personen weitergegeben werden, ohne diese zu Haupterben zu machen. So gelangt z. B. eine Immobilie direkt an Ihre Tochter, unabhängig vom restlichen Nachlass.
- Sind Kinder noch nicht volljährig, kann eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dann das Erbe Ihres Kindes – und nicht der geschiedene Elternteil.
Rechtlich korrekt & steuerlich klug
Ein Testament muss handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift verfasst sein. Wichtig ist, alte Verfügungen ausdrücklich zu widerrufen, damit keine Missverständnisse entstehen. Empfehlenswert ist eine klare Formulierung wie: „Ich widerrufe alle bisherigen Testamente.“
Auch steuerlich ist Planung nötig. Nach einer Scheidung stehen dem Ex-Partner nur noch 20.000 € Freibetrag zu, Kindern jedoch 400.000 € pro Elternteil. Diese Freibeträge können durch Schenkungen oder gezielte Vermächtnisse optimal genutzt werden. Die Erbschaftsteuer kann sonst schnell zur Belastung werden.
Ein notariales Testament ist besonders dann sinnvoll, wenn komplexere Regelungen – etwa zur Vor- und Nacherbschaft oder zur Verwaltung größerer Vermögen – getroffen werden sollen. Der Notar sorgt dabei für rechtssichere Formulierungen und beugt Fehlern vor.
Vorsorgen statt bereuen
Nach einer Scheidung ist es unverzichtbar, das eigene Testament zu prüfen oder neu aufzusetzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird – zum Schutz Ihrer Kinder und Ihres Vermögens. Holen Sie sich dafür idealerweise rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht.