Was ist eine Ertragsteuer? Einfach erklärt
Die Ertragsteuer betrifft das Einkommen, nicht den Umsatz. Sie wird auf den finanziellen Überschuss von Privatpersonen oder Unternehmen erhoben. Sie zeigt an, wie stark sich wirtschaftlicher Erfolg steuerlich auswirkt.
Welche Steuern zählen dazu?
Mehrere Abgaben fallen unter diese Kategorie:
- Einkommensteuer:
Gilt für Selbständige und Angestellte. Bei Angestellten wird sie automatisch abgeführt. Wer selbstständig arbeitet, zahlt regelmäßig im Voraus und rechnet jährlich ab. - Lohnsteuer:
Eine spezielle Form der Einkommensteuer für Beschäftigte. Arbeitgeber führen sie direkt ans Finanzamt ab. - Kirchensteuer:
Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche zahlen meist 9 % der Lohn- oder Einkommensteuer. Sie wird automatisch berechnet oder mit der Steuererklärung ermittelt. - Körperschaftsteuer:
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs) entrichten 15 % ihres Gewinns. Hier gibt es keinen steuerfreien Betrag. - Gewerbesteuer:
Betrifft unternehmerische Tätigkeiten, ausgenommen sind Freiberufler. Der Betrag variiert je nach Kommune durch den sogenannten Hebesatz. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € jährlich. - Kapitalertragsteuer:
Auf Erträge wie Zinsen oder Dividenden werden 25 % einbehalten. Banken führen diese direkt ab. Ein Freistellungsauftrag sichert den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person.
Wie wird sie berechnet?
Maßgeblich ist der Gewinn, also das, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), bis zu dem keine Abgaben fällig sind. Danach steigt der Steuersatz stufenweise an.
Wann wird gezahlt?
Die Abführung erfolgt unterschiedlich:
- Bei Kapitalerträgen durch die Bank
- Bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber
- Bei Unternehmern durch Vorauszahlungen und eine Jahresabrechnung
Wie lässt sich Ertragsteuer reduzieren?
Mit guter Planung lassen sich legal Abgaben senken:
- Freibeträge ausschöpfen
- Freistellungsaufträge für Kapitalerträge bei Banken einreichen
- Günstigerprüfung beantragen, wenn der persönliche Satz unter 26 % liegt
- Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen, falls das Einkommen sehr gering ist
- Überlegung zur Gründung einer GmbH: Diese unterliegt einem niedrigeren Satz – attraktiv z. B. für Immobilieninvestments
- Steuerlich vorteilhafte Finanzprodukte prüfen
Fazit
Wer Einnahmen erzielt, sollte die Ertragsteuer kennen. Unterschiedliche Formen greifen bei verschiedenen Tätigkeiten. Mit der richtigen Strategie – und fachkundiger Unterstützung – lassen sich Optimierungsmöglichkeiten erkennen und nutzen.