Erbschaftsteuer vor umfassender Reform
Die Erbschaftsteuer in Deutschland könnte grundlegend verändert werden. Innerhalb der Bundesregierung besteht bislang jedoch keine Einigkeit über die konkrete Ausgestaltung. Während die SPD bereits im Januar 2026 ein Reformkonzept vorgestellt hat, will die Union zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Für Immobilieneigentümer könnten mögliche Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Nachfolgeplanung haben.
Bundesverfassungsgericht prüft geltende Regelungen
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist ein seit 2022 anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Geprüft wird insbesondere, ob Unternehmensvermögen gegenüber Privatvermögen zu stark begünstigt wird.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für das Erbschaftsteuerrecht haben. Bereits 2006 und 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der damaligen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. In beiden Fällen reagierte der Gesetzgeber anschließend mit umfangreichen Änderungen.
SPD schlägt Lebensfreibetrag vor
Ein zentraler Bestandteil des SPD-Konzepts ist die Neugestaltung der persönlichen Freibeträge. Vorgesehen ist ein lebenslanger Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Person. Davon sollen 900.000 Euro für Vermögensübertragungen innerhalb der Familie und weitere 100.000 Euro für Zuwendungen an andere Personen genutzt werden können.
Damit würde sich das bisherige System deutlich verändern. Derzeit können Ehepartner bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Ein entscheidender Vorteil der geltenden Regelung besteht darin, dass diese Freibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen.
Nach den Vorstellungen der SPD soll diese Zehnjahresregel entfallen. Der höhere Lebensfreibetrag könnte bei einzelnen Vermögensübertragungen Vorteile bieten. Auch Lebensgefährten, Freunde oder entferntere Verwandte könnten von höheren steuerfreien Beträgen profitieren. Selbstgenutztes Wohneigentum soll unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zusätzlich steuerfrei übertragen werden können.
Für Familien mit größerem Immobilienvermögen könnte die Reform dagegen Nachteile mit sich bringen. Bislang lassen sich Immobilien oder Immobilienanteile über einen längeren Zeitraum schrittweise auf Kinder übertragen. Durch die wiederholte Nutzung der Freibeträge können auf diese Weise erhebliche Vermögenswerte steuerfrei weitergegeben werden. Ein einmaliger Lebensfreibetrag würde diese Gestaltungsmöglichkeit deutlich einschränken.
Immobilienpreise erhöhen steuerliche Relevanz
Zusätzliche Bedeutung erhält die Diskussion durch die Entwicklung der Immobilienpreise. Die persönlichen Freibeträge wurden seit 2009 nicht erhöht, während Wohnimmobilien in vielen Regionen erheblich an Wert gewonnen haben. Dadurch können inzwischen auch Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen Vermögenswerte erreichen, bei denen eine Steuerbelastung entstehen kann.
Hinzu kommt die steuerliche Bewertung von Immobilien. Seit 2023 können die vom Finanzamt ermittelten Werte in bestimmten Fällen höher ausfallen. Grundlage sind standardisierte Bewertungsverfahren, die individuelle Besonderheiten einer Immobilie nicht immer vollständig abbilden. Dazu können beispielsweise erheblicher Sanierungsbedarf, Baumängel oder ungünstige Grundstücks- und Gebäudegegebenheiten gehören. Eigentümer können jedoch versuchen, einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen, etwa durch ein qualifiziertes Gutachten.
Frühzeitige Nachfolgeplanung bleibt wichtig
Ob, wann und in welcher Form die Erbschaftsteuer reformiert wird, bleibt abzuwarten. Entscheidend dürften sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch die anschließenden politischen Verhandlungen sein. Wer Immobilien oder größere Vermögenswerte übertragen möchte, sollte deshalb die weitere Entwicklung verfolgen und bestehende Schenkungs- und Nachfolgepläne rechtzeitig überprüfen.