Erbquote: Was bedeutet das genau?
Die Erbquote beschreibt, welchen Teil jemand aus einem Nachlass erhält, also wie groß sein Anteil an einer Hinterlassenschaft ist. Wer nach dem Tod einer Person etwas erbt, wird Teil einer gemeinschaftlichen Erbengemeinschaft, sofern es mehrere Begünstigte gibt. Die einzelnen Beteiligten nennt man Miterben.
Wie ergibt sich die Erbquote?
Die Aufteilung des Erbes richtet sich entweder nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach dem Willen der verstorbenen Person:
- Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Verteilung nach der gesetzlichen Erbfolge. Hierbei bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer wie viel bekommt – beispielsweise Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte.
- Mit Testament oder Erbvertrag kann die Erblasserin oder der Erblasser individuell festlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Dadurch können auch Menschen berücksichtigt werden, die nach dem Gesetz nicht automatisch erbberechtigt wären.
In beiden Fällen erhält jeder Erbberechtigte einen festgelegten Bruchteil – die sogenannte Erbquote –, die sich in Form eines Zahlenverhältnisses ausdrückt (z. B. 1/2, 1/3 oder 1/5).
Gemeinschaftliches Erbe: Was bedeutet das für die Beteiligten?
Ein Miterbe wird nicht alleiniger Eigentümer bestimmter Gegenstände oder Immobilien. Stattdessen gehören sämtliche Vermögenswerte der Erbengemeinschaft gemeinsam. Der einzelne Erbberechtigte hat also keine isolierten Rechte an bestimmten Objekten – auch wenn sein Anteil rechnerisch klar bestimmt ist.
Das gesamte Erbe steht unter dem Prinzip der Gesamthand. Das bedeutet: Entscheidungen über einzelne Nachlassgegenstände dürfen nur von allen Miterben zusammen getroffen werden. Keiner kann allein etwas verkaufen, verschenken oder übertragen – auch nicht einen Teil, der ihm eigentlich zusteht.
Ein praktisches Beispiel
Vier Geschwister verlieren ihre Mutter. Laut Testament ist vorgesehen, dass jeder ein Viertel des Nachlasses erhält. Dieser besteht aus vier Eigentumswohnungen. Entgegen der Annahme, dass jeder automatisch eine Immobilie erhält, verhält es sich anders: Die Wohnungen gehören der Gruppe als Einheit. Über eine einzelne Immobilie können die Geschwister nur dann entscheiden, wenn sie gemeinsam handeln – zum Beispiel durch Verkauf oder Übertragung an ein Mitglied der Gemeinschaft.
Was ist zu beachten?
Auch wenn der eigene Anteil rechnerisch eindeutig ist, bleibt der Zugriff auf konkrete Vermögenswerte eingeschränkt, solange keine Einigung unter allen Beteiligten vorliegt. Ein Miterbe kann also nicht alleine über sein „Viertel“ verfügen, sondern ist auf die Zustimmung der anderen angewiesen.
Daher ist es oft ratsam, die Erbauseinandersetzung frühzeitig zu regeln – etwa durch Verträge, Teilungsverfahren oder rechtliche Beratung –, um Konflikte zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.