Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich
Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, um steuerliche Überschneidungen zu vermeiden. Diese sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welcher Staat in grenzüberschreitenden Fällen Steuern erheben darf. So wird sichergestellt, dass Einkünfte nicht mehrfach belastet werden.
Das internationale Steuerrecht umfasst alle Vorschriften, die bei Auslandsbezug eine Rolle spielen – etwa das Einkommensteuergesetz, die Abgabenordnung und eben diese Abkommen mit anderen Staaten. Ziel ist eine faire und eindeutige Verteilung der Steueransprüche.
Wesentliche Aufgabe dieser Verträge ist die klare Zuweisung von Besteuerungsrechten. Wenn zwei Länder Anspruch auf dasselbe Einkommen erheben könnten, bestimmt das Abkommen, welches Land tatsächlich zuständig ist. Damit soll verhindert werden, dass entweder doppelt oder gar nicht besteuert wird.
Neben Vereinbarungen zu Einkommen und Vermögen gibt es auch spezielle Abkommen, etwa zur Erbschaft- und Schenkungsteuer oder zur Kraftfahrzeugsteuer. Ebenso existieren Regelungen zur Rechts- und Amtshilfe sowie zum Informationsaustausch. Letzterer ist besonders wichtig, um Steuerhinterziehung aufzudecken und gerechte Besteuerung sicherzustellen.
Die Texte dieser Abkommen können über die Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingesehen werden. Verbindlich ist jedoch nur die Fassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) spielt bei internationalen Steuerfragen eine zentrale Rolle. Es stellt auf seiner Internetseite unter dem Bereich „EU und International“ weitere Informationen zur Verfügung – unter anderem länderbezogene Hinweise zur Anwendung der Abkommen.