Bei einer Eheschließung entsteht in Deutschland automatisch ein rechtlicher Rahmen, der als Güterstand der Zugewinngemeinschaft bezeichnet wird, sofern die Eheleute nichts anderes in einem Ehevertrag geregelt haben. In diesem Zusammenhang spielt das sogenannte Anfangsvermögen eine entscheidende Rolle.
Das Anfangsvermögen umfasst sämtliche Vermögenswerte, die eine Person am Tag der standesamtlichen Eheschließung besitzt. Dazu zählen nicht nur Geldbeträge auf Konten, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, sondern auch wertvolle Sammlungen, Schmuck oder andere Sachwerte. Ebenso werden bestehende Schulden in die Berechnung einbezogen. Wenn also jemand zum Zeitpunkt der Heirat mehr Schulden als Vermögen hat, kann das Anfangsvermögen einen negativen Wert aufweisen.
Die Bedeutung des Anfangsvermögens zeigt sich besonders am Ende einer Ehe, etwa durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners. In solchen Fällen wird der während der Ehezeit erzielte Zugewinn ermittelt. Dafür wird zunächst festgestellt, welches Endvermögen die Ehegatten zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe besitzen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen.
Nur der tatsächlich während der Ehe hinzugewonnene Vermögenszuwachs wird ausgeglichen. Der Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Damit soll erreicht werden, dass beide Eheleute gleichermaßen von dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögensaufbau profitieren, unabhängig davon, welcher Partner wie viel zum Haushaltseinkommen beigetragen hat.
Die genaue Ermittlung des Anfangsvermögens kann im Nachhinein Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn keine schriftlichen Nachweise existieren. Ohne Belege muss das Anfangsvermögen geschätzt oder im schlimmsten Fall mit null angesetzt werden, was erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Deshalb wird dringend empfohlen, bereits bei der Heirat eine ausführliche Vermögensaufstellung anzufertigen. Diese sollte Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Immobilienbewertungen und sonstige relevante Dokumente umfassen und sorgfältig aufbewahrt werden.
Darüber hinaus schützt eine dokumentierte Übersicht auch im Fall von späteren Vermögensstreitigkeiten und sorgt für Transparenz zwischen den Ehepartnern. Dies ist besonders wichtig, da sich im Laufe einer Ehe die finanziellen Verhältnisse oft stark verändern können – sei es durch Erbschaften, Schenkungen oder unternehmerische Erfolge.
Zusammengefasst ist das Anfangsvermögen der Ausgangspunkt für die spätere Ermittlung des Zugewinns und somit ein zentrales Element des Güterstands der Zugewinngemeinschaft. Wer frühzeitig vorsorgt, erspart sich im Trennungsfall oder beim Tod des Partners mögliche finanzielle Unsicherheiten und Streitigkeiten.