Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Organ in einer Aktiengesellschaft (AG) und setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen. Seine Hauptfunktion ist es, das Leitungsgremium der AG, den Vorstand, zu kontrollieren und zu begleiten.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Prüfung des Jahresabschlusses sowie dessen Feststellung, sofern diese Entscheidung nicht der Hauptversammlung übertragen wird. Außerdem obliegt es dem Aufsichtsrat, Mitglieder des Vorstands zu berufen oder abzuberufen. Auch die Ausgestaltung der entsprechenden Dienstverträge fällt in seinen Zuständigkeitsbereich.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat vorschreiben, dass bestimmte Handlungen des Vorstands erst nach vorheriger Zustimmung umgesetzt werden dürfen. Dabei ist jedoch klar geregelt, dass er keine direkten Führungsaufgaben übernehmen darf – die operative Geschäftsleitung bleibt allein dem Vorstand vorbehalten.
Die Bedeutung des Aufsichtsrats hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Während früher die reine Kontrolle im Vordergrund stand, nimmt er heute auch Einfluss auf die strategische Entwicklung des Unternehmens. So wirkt er beratend und unterstützend bei langfristigen Entscheidungen mit.
Wer im Aufsichtsrat sitzt, wird in der Regel durch die Hauptversammlung gewählt. Die Satzung der AG kann allerdings auch bestimmen, dass bestimmte Personen direkt in dieses Gremium entsendet werden. Zudem sieht das deutsche Recht durch Gesetze wie das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz vor, dass auch Vertreter der Arbeitnehmer einen festen Platz im Aufsichtsrat erhalten. Dies dient der Mitbestimmung und soll eine ausgewogene Interessenvertretung gewährleisten.
Die Amtszeit ist begrenzt:
Sie endet spätestens mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Tätigkeit entscheidet – das erste Jahr zählt dabei nicht mit. Eine vorzeitige Abberufung durch die Hauptversammlung ist möglich, allerdings nur mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Der Aufsichtsrat trägt somit wesentlich zur Stabilität und verantwortungsvollen Führung einer Aktiengesellschaft bei. Er sorgt für transparente Entscheidungsprozesse, sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Unternehmensstrategie ein.