Was ist eine Ertragsteuer? Einfach erklärt
Die Ertragsteuer betrifft das Einkommen, nicht den Umsatz. Sie wird auf den finanziellen Überschuss von Privatpersonen oder Unternehmen erhoben. Sie zeigt an, wie stark sich wirtschaftlicher Erfolg steuerlich auswirkt.

Welche Steuern zählen dazu?
Mehrere Abgaben fallen unter diese Kategorie: 

  • Einkommensteuer:
    Gilt für Selbständige und Angestellte. Bei Angestellten wird sie automatisch abgeführt. Wer selbstständig arbeitet, zahlt regelmäßig im Voraus und rechnet jährlich ab.
  • Lohnsteuer:
    Eine spezielle Form der Einkommensteuer für Beschäftigte. Arbeitgeber führen sie direkt ans Finanzamt ab.
  • Kirchensteuer:
    Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche zahlen meist 9 % der Lohn- oder Einkommensteuer. Sie wird automatisch berechnet oder mit der Steuererklärung ermittelt.
  • Körperschaftsteuer:
    Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs) entrichten 15 % ihres Gewinns. Hier gibt es keinen steuerfreien Betrag.
  • Gewerbesteuer:
    Betrifft unternehmerische Tätigkeiten, ausgenommen sind Freiberufler. Der Betrag variiert je nach Kommune durch den sogenannten Hebesatz. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € jährlich.
  • Kapitalertragsteuer:
    Auf Erträge wie Zinsen oder Dividenden werden 25 % einbehalten. Banken führen diese direkt ab. Ein Freistellungsauftrag sichert den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person.

 

Wie wird sie berechnet?
Maßgeblich ist der Gewinn, also das, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), bis zu dem keine Abgaben fällig sind. Danach steigt der Steuersatz stufenweise an.

Wann wird gezahlt?
Die Abführung erfolgt unterschiedlich: 

  • Bei Kapitalerträgen durch die Bank
  • Bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber
  • Bei Unternehmern durch Vorauszahlungen und eine Jahresabrechnung

 

Wie lässt sich Ertragsteuer reduzieren?
Mit guter Planung lassen sich legal Abgaben senken: 

  • Freibeträge ausschöpfen
  • Freistellungsaufträge für Kapitalerträge bei Banken einreichen
  • Günstigerprüfung beantragen, wenn der persönliche Satz unter 26 % liegt
  • Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen, falls das Einkommen sehr gering ist
  • Überlegung zur Gründung einer GmbH: Diese unterliegt einem niedrigeren Satz – attraktiv z. B. für Immobilieninvestments
  • Steuerlich vorteilhafte Finanzprodukte prüfen

 

Fazit
Wer Einnahmen erzielt, sollte die Ertragsteuer kennen. Unterschiedliche Formen greifen bei verschiedenen Tätigkeiten. Mit der richtigen Strategie – und fachkundiger Unterstützung – lassen sich Optimierungsmöglichkeiten erkennen und nutzen.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!