Die Wiederverheiratungsklausel ist eine Regel in vielen gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepaaren, insbesondere im sogenannten Berliner Testament. Sie bestimmt, was mit dem Vermögen des zuerst Verstorbenen geschehen soll, wenn der hinterbliebene Ehepartner erneut heiratet.
Üblicherweise setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Damit soll der überlebende Partner finanziell abgesichert werden. Erst nach dessen Tod erben dann meist die Kinder oder andere festgelegte Personen. Diese Regelung funktioniert gut, solange keine neue Ehe eingegangen wird.
Kommt es jedoch zu einer weiteren Eheschließung, kann sich das Vermögen anders verteilen als ursprünglich beabsichtigt. Es besteht die Gefahr, dass durch die neue Verbindung ein Teil des Nachlasses des zuerst verstorbenen Ehepartners an eine neue Familie oder an Personen außerhalb des ursprünglichen Familienkreises gelangt.
Hier kommt die Wiederverheiratungsklausel ins Spiel. Sie soll sicherstellen, dass der letzte Wille des zuerst Verstorbenen gewahrt bleibt und der Nachlass nicht durch spätere Lebensentscheidungen des länger lebenden Partners in andere Hände gerät.
Diese Klausel kann verschiedene Folgen auslösen, sobald eine neue Ehe eingegangen wird. Typische Bestimmungen sind zum Beispiel:
- Der hinterbliebene Partner verliert bestimmte Ansprüche am Erbe.
- Bereits übertragenes Vermögen muss ganz oder teilweise an die Kinder oder andere Begünstigte ausgezahlt oder zurückgegeben werden.
- Der Nachlass wird nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt, etwa durch eine treuhänderische Verwaltung.
Dadurch wird verhindert, dass das Familienvermögen durch eine spätere Heirat in andere Haushalte übergeht oder Personen zugutekommt, die ursprünglich nicht bedacht waren.
Es ist entscheidend, dass diese Klausel eindeutig und juristisch korrekt in das Testament aufgenommen wird. Eine unklare Formulierung kann zu Streitigkeiten oder sogar zur Unwirksamkeit führen. Fachliche Beratung durch einen Notar oder eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei ist daher sehr zu empfehlen.
Kurz gesagt:
Die Wiederverheiratungsklausel ist ein wichtiges Instrument in der Nachlassplanung. Sie sorgt dafür, dass der Wille beider Ehepartner respektiert wird – auch dann, wenn sich Lebensumstände nach dem ersten Todesfall verändern.