Viele Unternehmer unterschätzen, wie wichtig es ist, frühzeitig für den Fortbestand ihres Betriebs zu sorgen. Ein Unternehmertestament schafft rechtzeitig Klarheit und verhindert spätere Unsicherheiten oder Konflikte. Damit lässt sich nicht nur der Betrieb gezielt weitergeben – auch familiäre Auseinandersetzungen werden vermieden.
Individuelle Nachfolgelösung statt gesetzlicher Erbfolge
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt jedoch nicht, ob ein Erbe in der Lage ist, ein Unternehmen zu führen. Ohne unternehmerisches Know-how kann das zur Zerschlagung des Betriebs oder zu finanziellen Problemen führen. Wer sein Unternehmen absichern will, trifft besser eigene Regelungen – und zwar rechtzeitig.
Mit einem Unternehmertestament lässt sich genau festlegen, wer den Betrieb übernimmt und unter welchen Bedingungen. So bleibt das Lebenswerk erhalten – auch über Generationen hinweg.
Klare Regelung mit einem Testamentsvollstrecker
Gerade bei mehreren Erben kann es leicht zu Streit kommen – insbesondere, wenn hohe Vermögenswerte im Spiel sind. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Anordnungen aus dem Testament zuverlässig umgesetzt werden. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Schuldenregulierung, das Einhalten steuerlicher Pflichten und die ordnungsgemäße Nachlassverteilung.
Wichtig ist, dass der Testamentsvollstrecker im Dokument benannt wird und alleinige Verfügungsvollmacht erhält. So können Entscheidungen schnell und eindeutig getroffen werden – ganz im Sinne des Verstorbenen.
Internationale Aspekte beachten
Viele Unternehmen agieren grenzüberschreitend. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, unterliegt nicht automatisch dem deutschen Erbrecht. Hier empfiehlt sich eine Rechtswahl im Testament, die ausdrücklich das deutsche Erbrecht festlegt. Das verhindert spätere Überraschungen für die Erben.
Unternehmensform richtig berücksichtigen
Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regelungen:
- Mit Gesellschaftervertrag:
Die Nachfolge muss mit den vertraglichen Bestimmungen abgestimmt sein. Nur so ist gesichert, dass der benannte Nachfolger tatsächlich Teil des Unternehmens wird. - Personengesellschaften:
Es muss festgelegt werden, dass der Betrieb beim Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst wird. - Kapitalgesellschaften:
Hier sind Anteile grundsätzlich vererbbar. Ein Nachfolger kann unkompliziert benannt werden.
Rechtssicherheit durch Fachberatung
Das Unternehmertestament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Zudem ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Gültigkeit. Da rechtliche Feinheiten – wie Gesellschafterverträge oder internationale Aspekte – beachtet werden müssen, ist eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.