Die stille Beteiligung ist eine spezielle Form der Kapitalbereitstellung für Unternehmen. Dabei bringt eine Person – bekannt als stiller Teilhaber oder stille Teilhaberin – Geld in ein Geschäft ein, ohne dabei öffentlich in Erscheinung zu treten oder Entscheidungen zu beeinflussen.
Im Gegensatz zu regulären Mitgesellschaftern erhält die beteiligte Person keine Stimmrechte und wirkt nicht an der Leitung mit. Nach außen bleibt sie anonym, da ihr Engagement nicht im Firmenauftritt sichtbar ist.
Ein bedeutender Vorteil besteht in der begrenzten Verantwortung: Der oder die Investierende haftet ausschließlich mit der eingebrachten Summe. Persönliche Vermögenswerte bleiben davon unberührt – auch im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Für die Firma ist diese Finanzierungsform besonders attraktiv, da sie zusätzliches Geld erhält, ohne Kontrollrechte abgeben zu müssen. Das stärkt die Liquidität und erweitert unternehmerischen Handlungsspielraum.
Alle Bedingungen – wie Einlagenhöhe, Verteilung von Erträgen oder der Umgang mit Verlusten – werden vertraglich genau geregelt. Je nach Vereinbarung kann der oder die Kapitalgeber:in auch an negativen Geschäftsergebnissen beteiligt werden.
Diese Beteiligungsform ermöglicht eine diskrete Investition, bei der man am wirtschaftlichen Erfolg teilnimmt, ohne aktiv im operativen Geschäft mitzumischen. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungsgewalt vollständig beim Unternehmen selbst.