Die Steuerberaterkammer nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Schlüsselstellung im deutschen Steuerberatungswesen ein. Sie ist die gesetzlich vorgesehene Selbstverwaltungsinstitution für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften und sorgt dafür, dass der Berufsstand seine Aufgaben verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden Vorschriften erfüllt. In Deutschland bestehen insgesamt 21 regionale Steuerberaterkammern, die jeweils für einen bestimmten geografischen Bereich zuständig sind. Eine davon ist die Steuerberaterkammer München, deren Zuständigkeitsgebiet Oberbayern umfasst.
Das Aufgabenspektrum der Steuerberaterkammern ist breit gefächert und richtet sich sowohl an die Mitglieder des Berufsstands als auch an die Öffentlichkeit. Ein zentraler Tätigkeitsbereich ist die Wahrnehmung der Berufsaufsicht. In diesem Rahmen kontrollieren die Kammern die Einhaltung berufsrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben, verfolgen Pflichtverletzungen und gehen gegen unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen vor. Dadurch wird sichergestellt, dass Mandanten auf eine fachlich qualifizierte und integre Beratung vertrauen können.
Ein weiterer wesentlicher Verantwortungsbereich liegt in der Zulassung zum Beruf. Die Kammern sind für die Bestellung von Steuerberatern sowie für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften zuständig. Ergänzend führen sie ein offizielles Berufsregister, in dem alle zugelassenen Berufsträger und Gesellschaften verzeichnet sind. Dieses Register dient der Transparenz und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich zuverlässig über die Qualifikation und Zulassung von Steuerberatern zu informieren.
Auch im Bereich der beruflichen Qualifikation übernehmen die Steuerberaterkammern wichtige Aufgaben. Sie sind an der Organisation und Durchführung der Steuerberaterprüfung beteiligt und engagieren sich intensiv in der Förderung der Aus- und Fortbildung. Durch regelmäßige Schulungen, Fachseminare und Informationsangebote tragen sie dazu bei, dass Steuerberater stets über aktuelle steuerrechtliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen informiert bleiben und ihre Fachkenntnisse kontinuierlich erweitern.
Neben diesen hoheitlichen Aufgaben vertreten die Kammern die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie bringen berufsspezifische Anliegen in Gesetzgebungsverfahren ein und wirken an der Weiterentwicklung des Berufsrechts mit. Auf überregionaler Ebene erfolgt diese Interessenvertretung gebündelt durch die Bundessteuerberaterkammer, unter deren Dach die regionalen Kammern zusammenarbeiten und gemeinsame Positionen abstimmen.
Darüber hinaus übernehmen die Steuerberaterkammern eine vermittelnde Rolle bei Konflikten. Im Rahmen der Streitschlichtung unterstützen sie bei Auseinandersetzungen zwischen Steuerberatern und Mandanten und tragen dazu bei, sachgerechte und außergerichtliche Lösungen zu finden. Für die Öffentlichkeit fungieren sie zudem als Anlaufstelle für Beschwerden und Auskünfte.
Nicht zu vernachlässigen ist schließlich die Funktion der Kammern im Bereich der Geldwäscheprävention. Sie überwachen die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten durch ihre Mitglieder und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Kammermitglieder sind verpflichtet, bei Aufsichts- und Beschwerdeverfahren mitzuwirken und an Anhörungen teilzunehmen.
Insgesamt bilden die Steuerberaterkammern ein zentrales Bindeglied zwischen Berufsstand, Staat und Gesellschaft. Durch ihre vielfältigen Aufgaben fördern sie Professionalität, Vertrauen und Rechtssicherheit und tragen wesentlich zur Stabilität und Funktionsfähigkeit des deutschen Steuersystems bei.