Eine Scheidung in Deutschland ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und orientiert sich am sogenannten Zerrüttungsprinzip. Dieses besagt, dass eine Ehe dann als gescheitert gilt, wenn die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft dauerhaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Als zentrales Indiz dafür dient in der Regel das Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen mindestens zwölf Monate getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dabei ist entscheidend, dass keine gemeinsame Haushaltsführung und keine persönliche Lebensgemeinschaft mehr bestehen. Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren ist eine Scheidung auch dann möglich, wenn ein Ehepartner ihr nicht zustimmt. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden persönlichen Belastungen oder Gewalt, kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. 

Die rechtliche Grundlage für das Trennungsjahr findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine räumliche Trennung in zwei verschiedene Wohnungen ist dabei nicht zwingend erforderlich. Auch innerhalb der bisherigen Ehewohnung kann getrennt gelebt werden, sofern klare Grenzen im Alltag eingehalten werden. Erst nach Ablauf der erforderlichen Trennungszeit kann das Scheidungsverfahren offiziell eingeleitet werden. Zuständig ist das Familiengericht, bei dem der Scheidungsantrag eingereicht wird. Dieser Antrag darf ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gestellt werden, da für den antragstellenden Ehepartner Anwaltszwang besteht. Der andere Ehegatte kann dem Antrag ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, was vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten führt. 

Nach Eingang des Antrags leitet das Gericht das Verfahren ein und fordert beide Parteien auf, Angaben zu ihren Renten- und Versorgungsansprüchen zu machen. Diese Informationen sind notwendig für den Versorgungsausgleich, bei dem während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig geteilt werden. Neben der eigentlichen Auflösung der Ehe können weitere rechtliche Fragen eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit und nach der Scheidung, Regelungen zum Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern sowie der Zugewinnausgleich, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen wird. Werden diese Punkte im Vorfeld einvernehmlich geklärt oder durch notarielle Vereinbarungen geregelt, kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt werden. Einvernehmliche Scheidungen sind häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen und verlaufen deutlich stressärmer als streitige Verfahren. 

Die finanziellen Aufwendungen einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Grundlage für deren Berechnung ist der sogenannte Verfahrenswert, der sich überwiegend aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Ehepartner sowie aus Vermögenswerten ergibt. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich auch die Kosten. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. 

Zunehmend genutzt wird außerdem die sogenannte Online-Scheidung. Dabei erfolgt die Kommunikation mit dem Anwalt überwiegend digital, und erforderliche Unterlagen werden elektronisch übermittelt. Dies erleichtert die Organisation und spart Zeit. Dennoch ist ein persönliches Erscheinen vor dem Familiengericht in der Regel unvermeidbar, da die Scheidung erst durch einen richterlichen Beschluss rechtskräftig wird. 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Bild von St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!