Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können volljährige Personen im Voraus bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Die Festlegungen gelten, wenn sie auf die aktuelle Lage zutreffen. In diesem Fall müssen Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte die Anweisungen befolgen. Eine Person mit Vorsorgevollmacht – also eine beauftragte Vertrauensperson – hat dann die Aufgabe, den Willen der betroffenen Person durchzusetzen.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Für die Erstellung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Formulierung fachlich beraten zu lassen, etwa durch eine Ärztin oder einen Arzt, um die medizinischen Konsequenzen besser zu verstehen.

Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder sie nicht zur aktuellen Behandlungssituation passt, trifft die bevollmächtigte oder gesetzlich bestimmte Betreuungsperson die Entscheidung – gemeinsam mit dem medizinischen Personal. Grundlage dafür ist der sogenannte mutmaßliche Wille der betroffenen Person.

Bei besonders weitreichenden Eingriffen kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Wenn sich die betreuende Person und das ärztliche Team nicht einig werden, ob eine Maßnahme dem Wunsch der betroffenen Person entspricht, entscheidet das Betreuungsgericht.

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich in § 1827 BGB. Dort ist geregelt, wie damit umzugehen ist und unter welchen Bedingungen sie bindend ist.

Eine nützliche Hilfe zur Erstellung bietet die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz. Sie enthält praktische Textbausteine und Beispiele, die dabei helfen, den eigenen Willen klar zu formulieren. Zusätzlich wurde in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen ein Online-Tool Patientenverfügung entwickelt.

Dieses Tool führt Schritt für Schritt durch den Prozess. Es erklärt, was bei den einzelnen Entscheidungen zu beachten ist und welche Kombinationen sinnvoll sein können. Am Ende kann das persönliche Dokument einfach heruntergeladen, ausgedruckt und unterschrieben werden.

Neben der Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Damit bestimmt man eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall rechtlich befugt ist, Entscheidungen zu treffen – nicht nur über medizinische, sondern auch über finanzielle oder organisatorische Angelegenheiten. Auch hierzu bietet das Bundesministerium der Justiz in der Broschüre „Betreuungsrecht“ umfangreiche Informationen.

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