Liquidation – Das geordnete Ende einer Gesellschaft
Die Liquidation (lat. liquidare = verflüssigen) beschreibt das geordnete Verfahren zur Beendigung einer Gesellschaft. Dabei werden sämtliche Vermögenswerte verkauft, Verbindlichkeiten getilgt und der verbleibende Geldbetrag an die Gesellschafter oder eine im Vertrag genannte Stelle ausgezahlt.
Von der Auflösung bis zur Löschung
Aus rechtlicher Sicht beginnt die Liquidation nach der Auflösung eines Unternehmens. Diese stellt die erste Stufe dar – danach folgt die Abwicklung des Vermögens und zuletzt die Löschung im Handelsregister, wodurch die Gesellschaft rechtlich nicht mehr existiert. Diese Form der Beendigung kommt nur in Frage, wenn keine Insolvenz vorliegt oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wer führt die Abwicklung durch?
Für die Durchführung sind in der Regel die bisherigen Verantwortlichen – also Geschäftsführer oder Vorstände – zuständig. Es ist jedoch möglich, andere Personen per Gesellschafterbeschluss oder laut Satzung als Liquidatoren einzusetzen. Diese vertreten das Unternehmen nach außen, sowohl juristisch als auch wirtschaftlich, und werden offiziell registriert.
Die zentrale Aufgabe: Aus dem vorhandenen Vermögen wird eine möglichst hohe Summe erzielt, um Gläubigeransprüche zu bedienen und den Rest unter den Anteilseignern aufzuteilen.
Ablauf der Liquidation
Zunächst werden laufende Verträge abgewickelt, Forderungen eingezogen und Vermögensgegenstände verkauft. Ein Gläubigeraufruf muss erfolgen, damit Ansprüche rechtzeitig angemeldet werden können. Mit der öffentlichen Bekanntmachung startet das sogenannte Sperrjahr – ein Schutzzeitraum, in dem keine Auszahlungen an Gesellschafter stattfinden dürfen. Die Liquidatoren haften persönlich, wenn diese Frist oder Gläubigerinteressen missachtet werden.
Während dieser Zeit trägt die Firma den Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. A.“ (in Abwicklung) im Firmennamen. Dies zeigt, dass sich das Unternehmen in der Abwicklungsphase befindet.
Letzte Schritte: Schlussrechnung und Registereintrag
Nach Abwicklung aller Verpflichtungen erstellen die Liquidatoren einen Abschlussbericht. Das restliche Kapital – der sogenannte Liquidationserlös – wird verteilt. Danach folgt die Anmeldung beim Registergericht. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. ob steuerliche Pflichten erledigt wurden. Ist dies der Fall, erfolgt die Löschung. Damit endet die juristische Existenz der Gesellschaft.
Was gilt für Personengesellschaften?
Bei OHG und KG ist die rechtliche Beendigung erreicht, sobald kein Vermögen mehr vorhanden ist und alle Verpflichtungen abgeschlossen sind. Hier ist die Registerlöschung nur eine Bestätigung, nicht Bedingung für das Ende. Eine Nachtragsliquidation ist nur notwendig, wenn später doch noch Vermögen auftaucht.