Wenn jemand ein Testament erstellt, kann er selbst entscheiden, wer sein Vermögen nach dem Tod erhält. Damit kann die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Dabei kommt es nicht selten vor, dass nahe Angehörige übergangen oder enterbt werden. Doch wer betroffen ist, muss das nicht einfach hinnehmen.

Rechtliche Grundlage prüfen
Zuerst sollte geprüft werden, ob die Enterbung rechtlich gültig ist. Ein Testament muss klar und eindeutig sein. Es darf nicht nur mündlich geäußert oder maschinell geschrieben worden sein – es muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ist das nicht der Fall, gilt es als ungültig, und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft.
Bei einem Erbvertrag ist zusätzlich ein Notar erforderlich. Auch hier gilt: Wird die Form nicht eingehalten, ist das Dokument nicht rechtskräftig. 

Wann eine Enterbung unwirksam ist
Es gibt mehrere Gründe, warum eine Enterbung nicht standhält: 

  • Der Verfasser war nicht geschäftsfähig oder hatte eine geistige Einschränkung.
  • Das Testament entstand unter Druck oder Zwang.
  • Es liegt ein Irrtum vor, etwa wenn falsche Annahmen über die Familie oder die rechtliche Lage getroffen wurden.

 

Gerade in Situationen, in denen eine Person plötzlich zugunsten einer außenstehenden Person enterbt wird, lohnt sich ein genauer Blick. Beispielsweise kann ein plötzlicher Vermächtniswechsel zugunsten einer dritten Person (z. B. Pflegekraft oder Bekannter) verdächtig sein. 

Einfluss unzulässiger Bedingungen
Ein Erbe darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass jemand bestimmte persönliche Entscheidungen trifft – zum Beispiel, wen er heiratet oder ob er einer bestimmten Religion beitritt. Solche Bedingungen sind nicht erlaubt und machen das Testament im Zweifel anfechtbar.
Auch bei emotional belasteten Verfügungen, etwa wenn eine Geliebte anstelle der eigenen Familie eingesetzt wird, kann das Testament sittenwidrig sein. Solche Fälle werden individuell geprüft.

Was kann man tun?
Wer enterbt wurde, sollte sich rechtlich beraten lassen. Es gibt zwei zentrale Wege, um gegen eine Enterbung vorzugehen: 

  • Testament anfechten:
    Bei Formfehlern, Irrtümern oder Druck kann das Testament ganz oder teilweise ungültig sein.
  • Pflichtteil einfordern:
    Ehepartner, Kinder und manchmal auch Eltern haben unabhängig von der Enterbung Anspruch auf einen Pflichtteil – also einen bestimmten Geldbetrag, der ihnen zusteht.

 

Wichtig: Fristen beachten
Die Anfechtung eines Testaments ist nur innerhalb eines Jahres möglich – ab dem Zeitpunkt, an dem der Enterbte vom Testament und dem Anfechtungsgrund erfährt. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche.

Fazit
Eine Enterbung kann tief verletzen – ist aber nicht immer das letzte Wort. Wer betroffen ist, sollte prüfen lassen, ob das Testament rechtsgültig ist oder angefochten werden kann. Vor allem enge Angehörige haben auch im Fall einer Enterbung oft noch Ansprüche.

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