Unter Kapitalbeschaffung versteht man die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Deckung des Geldbedarfs von Privatpersonen oder Unternehmen. Sie spielt eine wesentliche Rolle in der finanziellen Planung, da sie Handlungsspielräume eröffnet, Investitionen ermöglicht und zur Stabilisierung der Liquidität beiträgt. Besonders für Eigentümer von Immobilien stellt diese Finanzierungsform eine sinnvolle Option dar, um vorhandenes Vermögen gezielt einzusetzen, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Im privaten Bereich erfolgt die Kapitalbeschaffung häufig über ein Darlehen, das nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist. Grundlage hierfür ist in den meisten Fällen eine Immobilie, die bereits weitgehend abbezahlt wurde. Diese dient dem Kreditinstitut als Sicherheit und wird durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert. Durch diese Absicherung reduziert sich das Ausfallrisiko für die Bank erheblich, was sich positiv auf die Konditionen auswirkt. Kreditnehmer profitieren daher oftmals von niedrigeren Zinssätzen, die mit denen einer klassischen Baufinanzierung vergleichbar sind.
Ein entscheidender Vorteil dieser Finanzierungsform liegt in ihrer Flexibilität. Da keine Zweckbindung besteht, können die Mittel vielseitig eingesetzt werden. Möglich ist unter anderem der Erwerb einer weiteren Immobilie, die Finanzierung von Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, die Ablösung teurer bestehender Kredite oder die Umsetzung privater und geschäftlicher Investitionsvorhaben. Diese freie Verfügbarkeit macht die Kapitalbeschaffung besonders attraktiv für Personen, die ihre finanzielle Situation strategisch gestalten möchten.
Neben der Immobilie als Sicherheit sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Ein regelmäßiges und ausreichend hohes Einkommen ist notwendig, um die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen dauerhaft bedienen zu können. Im Rahmen der Kreditprüfung erstellt die Bank eine Haushaltsrechnung, um sicherzustellen, dass die finanzielle Belastung langfristig tragbar ist. Das Lebensalter des Kreditnehmers wird dabei zwar berücksichtigt, stellt jedoch kein grundsätzliches Hindernis dar. Auch Personen im Ruhestand können eine Kapitalbeschaffung in Anspruch nehmen, sofern ihre Einkommenssituation stabil ist und die laufenden Verpflichtungen abgedeckt werden können.
Die Kapitalbeschaffung unterscheidet sich deutlich von der sogenannten Umkehrhypothek. Während bei der Umkehrhypothek keine regelmäßigen Rückzahlungen erfolgen und das Darlehen erst bei Verkauf oder Übergang der Immobilie zurückgeführt wird, handelt es sich bei der klassischen Kapitalbeschaffung um ein Darlehen mit festen monatlichen Raten. Diese setzen sich aus Zins- und Tilgungsanteilen zusammen und ermöglichen eine planbare Rückzahlung.
Finanzierungstechnisch wird zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden. Eigenkapital umfasst Mittel, die aus dem eigenen Vermögen stammen, wie private Rücklagen oder einbehaltene Unternehmensgewinne. Fremdkapital hingegen wird von externen Kapitalgebern zur Verfügung gestellt, etwa in Form von Bankdarlehen, Krediten oder Anleihen. Die Beleihung einer Immobilie fällt eindeutig in den Bereich des Fremdkapitals.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beleihungsgrenze. In der Regel vergeben Banken keine Kredite in Höhe des vollständigen Marktwertes einer Immobilie, sondern berücksichtigen Sicherheitsabschläge. Diese dienen dazu, mögliche Wertschwankungen abzufedern. Neben der Immobilienbeleihung stehen je nach individueller Ausgangslage weitere Finanzierungsformen zur Verfügung. Um die passende Lösung zu finden, empfiehlt sich eine umfassende und fachkundige Beratung.