Unterhalt ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und beschreibt die Pflicht, eine andere Person finanziell oder durch persönliche Leistungen zu unterstützen, damit deren grundlegender Lebensbedarf gedeckt ist. Diese Verpflichtung entsteht häufig im Zusammenhang mit familiären Veränderungen wie Trennung oder Scheidung, kann aber ebenso bei gesundheitlichen Einschränkungen relevant werden. Der rechtliche Gedanke dahinter ist der Schutz wirtschaftlich schwächerer Personen, um soziale Härten und existenzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Besonders Kinder stehen dabei im Fokus, da sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deshalb auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.
Im Bereich des Unterhalts unterscheidet man mehrere Formen, die jeweils unterschiedlichen Regeln unterliegen. Eine besonders bedeutende Rolle spielt der Kindesunterhalt. Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen. Leben Mutter und Vater getrennt, wird diese Pflicht in der Praxis aufgeteilt: Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, übernimmt die Betreuung, Erziehung und Versorgung im Alltag. Diese Leistungen werden als Naturalunterhalt bezeichnet. Der andere Elternteil kommt seiner Verpflichtung durch regelmäßige Geldzahlungen nach, dem sogenannten Barunterhalt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich vor allem nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie nach dem Alter des Kindes. Als Orientierungshilfe dient hierbei die Düsseldorfer Tabelle, die von Gerichten bundesweit anerkannt und regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Neben dem Unterhalt für Kinder existiert auch der Ehegattenunterhalt. Dieser kann sowohl während der Trennungsphase als auch nach der rechtskräftigen Scheidung relevant sein. Ob ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Umständen ab, etwa von der Dauer der Ehe, der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen den Ehepartnern und davon, ob ein Ehegatte aufgrund der Ehe berufliche Nachteile erlitten hat. In vielen Fällen ist der Unterhalt zeitlich begrenzt, um den unterstützten Ehepartner schrittweise wieder in die Lage zu versetzen, eigenständig für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dabei steht nicht eine dauerhafte Abhängigkeit, sondern eine faire Übergangslösung im Vordergrund.
Eine weitere Unterhaltsform ist der krankheitsbedingte Unterhalt. Dieser greift, wenn eine Person aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeitsfähig ist und somit kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielen kann. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung oder Gebrechlichkeit tatsächlich eine selbstständige Lebensführung unmöglich macht und andere Einkommensquellen nicht ausreichen.
Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe müssen verschiedene rechtliche Vorgaben beachtet werden. Neben den Tabellenwerten ist insbesondere der gesetzliche Mindestunterhalt relevant, der regelmäßig angepasst wird. Gleichzeitig wird der Selbstbehalt berücksichtigt. Dieser stellt sicher, dass dem Unterhaltspflichtigen ein bestimmter Betrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleibt, um eine Überforderung zu vermeiden.
Von großer Bedeutung ist zudem die Auskunftspflicht. Beide Beteiligten müssen ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen, damit eine gerechte Berechnung möglich ist. Kommt der Zahlungspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nach, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Form von Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die Unterhaltspflicht für Kinder endet meist dann, wenn sie finanziell auf eigenen Beinen stehen, häufig nach Abschluss der ersten Ausbildung. In besonderen Konstellationen kann ein Anspruch jedoch auch entfallen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer dauerhaft gefestigten neuen Partnerschaft. Unterstützung bieten unter anderem Jugendämter, staatliche Informationsangebote sowie spezialisierte Beratungsstellen und Rechtsanwälte.