Was versteht man unter Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung bezeichnet ein rechtswidriges Verhalten, das die ordnungsgemäße Erhebung von Steuern untergräbt und damit eine zentrale Grundlage staatlichen Handelns beeinträchtigt. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 370 der Abgabenordnung (AO). Danach macht sich strafbar, wer mit Vorsatz steuerlich erhebliche Tatsachen falsch darstellt, unvollständig offenlegt oder bestehende Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch bewirkt, dass Steuern nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Ebenso erfasst ist das Erlangen eines Steuervorteils, auf den kein rechtlicher Anspruch besteht. 

Das Steuersystem dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Einnahmen aus Steuern ermöglichen unter anderem den Betrieb von Schulen und Hochschulen, den Ausbau von Verkehrswegen, die innere und äußere Sicherheit sowie soziale Sicherungssysteme. Werden Steuern bewusst vorenthalten, fehlen dem Staat Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben. Die Folgen tragen alle Mitglieder der Gesellschaft, weshalb Steuerhinterziehung nicht nur als Rechtsverstoß, sondern auch als gesellschaftlich schädliches Verhalten angesehen wird. 

Ein zentrales Merkmal der Steuerhinterziehung ist der Vorsatz. Dieser liegt vor, wenn der Handelnde weiß, dass sein Verhalten steuerlich relevant ist, und dennoch bewusst darauf abzielt, die Steuerlast zu mindern oder einen Vorteil zu erlangen. Es genügt bereits, wenn die Steuerverkürzung billigend in Kauf genommen wird. Reine Unachtsamkeit oder ein unbeabsichtigter Fehler erfüllen den Tatbestand hingegen nicht. Solche Fälle können zwar ebenfalls sanktioniert werden, fallen dann jedoch regelmäßig unter die leichtfertige Steuerverkürzung und nicht unter die Steuerhinterziehung im engeren Sinne. 

Die Tat kann sowohl durch aktives Handeln als auch durch bewusstes Unterlassen begangen werden. Aktives Handeln umfasst beispielsweise falsche Angaben in Steuererklärungen, das Verschweigen von Einkünften oder das Geltendmachen nichtexistierender Ausgaben. Auch das gezielte Nutzen falscher Belege oder Rechnungen gehört hierzu. Ein Unterlassen liegt dagegen vor, wenn steuerlich erforderliche Handlungen absichtlich nicht vorgenommen werden. Typisch ist etwa das Nichtabgeben einer Steuererklärung trotz bestehender Abgabepflicht oder das bewusste Unterlassen der Anzeige steuerlich relevanter Tatsachen. 

Im Mittelpunkt steht stets die Auswirkung auf das Steueraufkommen. Eine Steuerverkürzung ist gegeben, wenn die geschuldete Steuer nicht in der gesetzlich vorgesehenen Höhe festgesetzt wird. Ein unrechtmäßiger Steuervorteil kann auch dann vorliegen, wenn Erstattungen ausgezahlt oder Vergünstigungen gewährt werden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. In beiden Fällen entsteht dem Fiskus ein finanzieller Nachteil. 

Die Sanktionen für Steuerhinterziehung sind abhängig vom Ausmaß und den Umständen der Tat. Möglich sind empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sind die hinterzogenen Beträge vollständig zurückzuzahlen, häufig ergänzt durch Nebenleistungen wie Zinsen. Bereits der Versuch ist strafbar, was den hohen Stellenwert des geschützten Rechtsguts unterstreicht. 

Insgesamt zeigt sich, dass Steuerhinterziehung kein geringfügiges Fehlverhalten darstellt. Sie erfordert vorsätzliches Handeln und kann auf unterschiedliche Weise verwirklicht werden. Die Einhaltung steuerlicher Pflichten ist daher nicht nur Ausdruck von Gesetzestreue, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Gemeinwohls. 

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