Die Gütertrennung bezeichnet einen ehelichen Güterstand, bei dem die Vermögensmassen der Eheleute strikt voneinander getrennt bleiben. Jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Eigentum selbstständig – unabhängig davon, ob es vor oder während der Ehe erworben wurde. Es findet somit keine gemeinsame Vermögensbildung statt. Im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners entfällt der sogenannte Zugewinnausgleich. Damit diese Regelung rechtskräftig wird, ist ein notarieller Ehevertrag erforderlich. Ohne einen solchen Vertrag gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft.
Ein bedeutender Vorteil der Gütertrennung liegt in der finanziellen Eigenständigkeit der Partner. Jeder kann frei über sein Einkommen, Eigentum und mögliche Investitionen entscheiden, ohne dass der andere Mitspracherecht hat oder haftet. Diese klare Trennung verhindert Unklarheiten über Besitzverhältnisse und ermöglicht ein hohes Maß an Transparenz in der Beziehung. Insbesondere Paare, bei denen beide berufstätig sind oder eigene Vermögenswerte mit in die Ehe bringen, profitieren von dieser Form der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Auch bei einer Scheidung zeigt sich die Praktikabilität dieses Güterstandes. Da das Vermögen von Anfang an getrennt war, entfallen langwierige Berechnungen des Zugewinns und komplexe Aufteilungen. Das Verfahren wird somit unkomplizierter, schneller und häufig kostengünstiger. Zudem können emotionale Auseinandersetzungen über finanzielle Fragen vermieden werden, was den Trennungsprozess insgesamt erleichtert.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer bietet die Gütertrennung einen zusätzlichen Schutz. Geschäftsvermögen, Beteiligungen oder Firmenanteile bleiben auch im Scheidungsfall unangetastet und müssen nicht geteilt werden. So bleibt die Existenz des Unternehmens gesichert, und der wirtschaftliche Fortbestand wird nicht durch private Veränderungen gefährdet. Besonders Gründer und Selbstständige entscheiden sich deshalb häufig für diese Regelung, um ihr Berufsrisiko zu begrenzen.
Den Vorteilen stehen jedoch Nachteile gegenüber, die vor allem in der fehlenden finanziellen Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners liegen. Wer während der Ehe weniger Einkommen erzielt oder seine Karriere zugunsten der Familie zurückstellt, hat im Trennungsfall keinen Anspruch auf Ausgleich des vom anderen erzielten Vermögenszuwachs. Diese Ungleichheit kann vor allem dann problematisch sein, wenn ein Partner den Haushalt führt oder Kinder betreut, während der andere das Familieneinkommen erwirtschaftet.
Darüber hinaus bringt die Gütertrennung auch steuerliche und erbrechtliche Nachteile mit sich. Stirbt ein Ehepartner, entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich, der in der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist. Das kann zu einer höheren Erbschaftssteuer führen. Zudem kann sich die Pflichtteilsquote der Kinder erhöhen, was den Erbteil des überlebenden Ehegatten verringert.
Die Vereinbarung der Gütertrennung erfolgt immer im Rahmen eines Ehevertrags, der notariell beurkundet werden muss. Darin können neben der Vermögenstrennung auch Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Altersvorsorge getroffen werden. Auf diese Weise lässt sich der Vertrag individuell an die Lebensumstände der Eheleute anpassen.
Insgesamt schafft die Gütertrennung klare rechtliche Verhältnisse, schützt vor wirtschaftlichen Abhängigkeiten und bietet Flexibilität. Sie eignet sich vor allem für Paare, die auf gegenseitiges Vertrauen und Eigenverantwortung setzen und ihre finanziellen Angelegenheiten bewusst getrennt regeln möchten.