Was ist eine Kapitalerhöhung? 
Eine Kapitalerhöhung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Kapitalgesellschaft – insbesondere eine Aktiengesellschaft (AG) oder GmbH – ihr Eigenkapital aufstockt. Dies geschieht entweder durch die Ausgabe zusätzlicher Unternehmensanteile oder durch erhöhte Einlagen bestehender oder neuer Gesellschafter*innen. Ziel ist es, dem Unternehmen frisches Kapital bereitzustellen, um Investitionen zu realisieren, die Liquidität zu verbessern oder die nächste Expansionsphase zu unterstützen. 

Vorteile und Herausforderungen 
Die Aufstockung des Eigenkapitals stärkt die finanzielle Basis und verbessert die Kreditwürdigkeit. Sie kann zudem neue Investor*innen ins Boot holen, die neben finanziellen Mitteln auch Expertise oder ein Netzwerk beisteuern. Besonders in Wachstumsphasen stellt eine solche Maßnahme eine attraktive Alternative zur Kreditaufnahme dar. 

Auf der anderen Seite bedeutet die Beteiligung zusätzlicher Kapitalgeber*innen eine stärkere Verteilung von Einfluss und Entscheidungsrechten. Damit steigt das Risiko von Interessenkonflikten. Auch organisatorisch ist der Prozess nicht zu unterschätzen: rechtliche Anforderungen, notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister verursachen Zeit- und Kostenaufwand. 

Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften
Für AGs existieren unterschiedliche Wege, um das Kapital zu erhöhen: 

  1. Ordentliche Kapitalerhöhung:
    Neue Aktien werden ausgegeben, wobei bestehende Aktionär*innen ein Vorkaufsrecht erhalten.
     
  2. Bedingte Kapitalerhöhung:
    Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen oder zur Vorbereitung einer Unternehmensfusion.
     
  3. Genehmigte Kapitalerhöhung:
    Der Vorstand erhält von der Hauptversammlung für einen definierten Zeitraum das Recht, selbstständig Aktien auszugeben.
     
  4. Nominelle Kapitalerhöhung:
    Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt, ohne dass neues Geld zufließt.
     

 

Alle Varianten setzen einen Beschluss der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit voraus und müssen beurkundet sowie ins Handelsregister eingetragen werden. 

Kapitalerhöhungen bei GmbHs 
Auch GmbHs verfügen über verschiedene Möglichkeiten: 

  1. Erhöhung des Stammkapitals:
    Durch neue Einlagen, entweder in bar oder in Form von Vermögenswerten. Erfordert eine Satzungsänderung.
     
  2. Genehmigung im Gesellschaftsvertrag:
    Die Geschäftsführung erhält im Vorfeld die Befugnis zur Kapitalanpassung bis zu einer festgelegten Obergrenze.
     
  3. Nominelle Kapitalerhöhung:
    Interne Rücklagen werden dem Stammkapital zugeführt, ohne externe Mittel.
     

 

Kombinationen verschiedener Ansätze sind zulässig, sofern die gesetzlichen Vorgaben und gesellschaftsvertraglichen Regelungen beachtet werden. 

Der Ablauf im Überblick 
Zunächst gilt es, die Kapitalmaßnahme intern abzustimmen und Zustimmung der Gesellschafterinnen bzw. Aktionärinnen einzuholen. Im nächsten Schritt erfolgt die formale Beschlussfassung, die notariell zu beurkunden ist. Anschließend wird die Kapitalmaßnahme ins Handelsregister eingetragen. Erst dann können neue Anteile gezeichnet und das Kapital eingezahlt werden. 

Fazit 
Kapitalerhöhungen sind ein strategisches Finanzierungsinstrument, das gezielt eingesetzt werden kann, um die Unternehmensentwicklung voranzutreiben. Wer den Ablauf gut vorbereitet und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, schafft eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum und unternehmerischen Erfolg. 

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