Wenn ein Unternehmen zusätzliches Kapital benötigt, kann es durch die Ausgabe neuer Aktien eine Kapitalerhöhung durchführen. In diesem Zusammenhang kommt Aktionär:innen ein besonderer Vorteil zu: das Bezugsrecht.

Was bedeutet das?
Dieses Recht sichert bestehenden Anteilseigner:innen die Möglichkeit, sich an der Ausgabe der neuen Aktien im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung zu beteiligen. Damit können sie ihren prozentualen Unternehmensanteil bewahren. 

Weshalb ist das relevant?
Bei der Ausgabe neuer Aktien steigt die Gesamtzahl der Anteile. Wer nicht zusätzlich investiert, würde dadurch einen kleineren Einfluss am Unternehmen erhalten – dieser Effekt wird als „Verwässerung“ bezeichnet. Das Bezugsrecht bietet Schutz davor, da es erlaubt, anteilig neue Aktien zu erwerben. 

Wie läuft das ab?
Aktionär:innen erhalten für ihre bestehenden Anteile Bezugsrechte – also das Recht, neue Aktien zu einem meist festgelegten Preis zu erwerben. Wie viele neue Anteile damit gekauft werden können, ergibt sich aus einem festgelegten Umrechnungsverhältnis. Beispielsweise kann es sein, dass auf zehn bestehende Aktien eine neue gezeichnet werden darf. 

Falls man dieses Recht nicht ausüben möchte, besteht häufig die Möglichkeit, es an der Börse zu verkaufen. So kann trotz Nichtteilnahme ein finanzieller Ausgleich erzielt werden. 

Wichtige Hinweise 

  • Bezugsrechte gelten nur für einen begrenzten Zeitraum. Wer sie nicht rechtzeitig nutzt oder verkauft, verliert sie. 
  • Der Erwerb neuer Aktien kann vorteilhaft sein, insbesondere wenn der Bezugskurs unter dem aktuellen Börsenpreis liegt. 
  • Auch wer nicht direkt investieren möchte, sollte prüfen, ob der Verkauf der Rechte sinnvoll ist, um keinen Wertverlust hinzunehmen. 

 

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