Wer die Geschäftsführung eines Unternehmens übernimmt, übernimmt auch eine bedeutende rechtliche Verantwortung. Neben strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen geht es insbesondere um die Vermeidung sogenannter Haftungsrisiken – also möglicher rechtlicher oder finanzieller Konsequenzen, die bei Pflichtverstößen entstehen können. Als Geschäftsführer haften Sie nicht nur gegenüber dem Unternehmen selbst, sondern auch gegenüber Gläubigern, Behörden und anderen Dritten. Diese Haftung kann unter Umständen sogar mit Ihrem Privatvermögen verbunden sein.
Gesetzliche Pflichten ernst nehmen
Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Dazu zählen unter anderem das GmbH-Gesetz (GmbHG), steuerrechtliche Bestimmungen sowie arbeitsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die Geschäfte mit der nötigen Sorgfaltspflicht zu führen. Sie müssen Risiken frühzeitig erkennen, wirtschaftlich angemessen handeln und bei Fehlentwicklungen sofort Gegenmaßnahmen ergreifen.
Formen der Haftung
Die Haftung kann auf verschiedenen Ebenen eintreten. Eine zentrale Rolle spielt die zivilrechtliche Haftung, die entsteht, wenn durch eine Pflichtverletzung ein wirtschaftlicher Schaden verursacht wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fehlentscheidung, eine verspätete Reaktion auf eine Krise oder die Missachtung gesetzlicher Fristen handelt – die persönliche Haftung kann umfassend sein.
Hinzu kommt die strafrechtliche Haftung, etwa bei Verstößen gegen das Steuerrecht oder bei sogenannter Insolvenzverschleppung. Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt oder werden trotz Zahlungsunfähigkeit noch Gelder an einzelne Gläubiger gezahlt, kann dies strafrechtlich verfolgt werden.
Außerdem besteht eine mögliche Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise wenn Lieferanten, Kunden oder Banken durch falsche Informationen oder fahrlässiges Verhalten geschädigt werden.
Hohe Risiken bei Insolvenz
Die Insolvenz eines Unternehmens stellt eine besonders kritische Phase dar. Ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, innerhalb weniger Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterlassen sie dies oder tätigen sie noch Zahlungen, obwohl diese die Gläubiger benachteiligen, haften sie unter Umständen persönlich für entstandene Verluste.
Maßnahmen zur Risikovermeidung
Um Haftungsrisiken wirksam zu reduzieren, sollten Sie frühzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen:
- Finanzkontrolle:
Überwachen Sie regelmäßig Liquidität, Ertragslage und Kapitalstruktur. - Dokumentation:
Eine lückenlose und korrekte Buchführung schützt bei Prüfungen oder Auseinandersetzungen. - Externe Unterstützung:
Juristische und steuerliche Berater helfen, komplexe Pflichten rechtssicher umzusetzen. - Absicherung:
Eine D&O-Versicherung kann im Ernstfall vor existenziellen finanziellen Folgen schützen.
Fazit
Die Position des Geschäftsführers erfordert neben Führungsstärke auch ein hohes Maß an rechtlichem Verantwortungsbewusstsein. Wer sich seiner Pflichten bewusst ist und geeignete Schutzmaßnahmen ergreift, kann Haftungsrisiken deutlich senken und das Unternehmen rechtssicher führen.