Die Zugewinngemeinschaft (Güterstand) ist in Deutschland die gesetzliche Regelung für Ehepaare, sofern sie keinen anderen Weg per Ehevertrag wählen. Sie gilt automatisch ab dem Zeitpunkt der Eheschließung und betrifft den Umgang mit dem Vermögen der Eheleute.

Dabei bleibt das Eigentum beider Partner zunächst getrennt. Was jemand vor der Ehe besessen hat, gehört weiterhin nur ihm oder ihr. Auch persönliche Einnahmen oder Schenkungen während der Ehe werden dem jeweiligen Partner zugeordnet.

Erst im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners kommt es zu einem Ausgleich – dem sogenannten Zugewinnausgleich. Dafür wird berechnet, wie viel Vermögen jeder Ehegatte während der gemeinsamen Zeit hinzugewonnen hat. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Dadurch soll ein faires Ergebnis entstehen, selbst wenn nur einer der beiden Einkommen erzielt oder Vermögenswerte aufgebaut hat.

Wer sich nicht nach der gesetzlichen Vorgabe richten möchte, kann sich für eine andere Form des Güterstandes entscheiden. In Frage kommen:

  • Die Gütergemeinschaft, bei der alles gemeinsame Masse wird – also beide alles zusammen besitzen.
  • Die Gütertrennung, bei der es keine gegenseitigen Ansprüche gibt, selbst im Falle der Trennung.

 

Beide Alternativen müssen in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgelegt werden, um wirksam zu sein. 

Der gesetzliche Standard schützt insbesondere den wirtschaftlich schwächeren Teil der Partnerschaft. Er bietet finanzielle Sicherheit am Ende der Beziehung, auch wenn keine gemeinsame Vermögensverwaltung stattfand. Gleichzeitig ermöglicht er beiden Personen, ihre finanziellen Angelegenheiten während der Ehe weitgehend unabhängig zu gestalten. 

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