In der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bezeichnet das Altenteil eine besondere Form der Eigentumsübertragung. Dabei übergibt der bisherige Gutsherr oder die Gutsherrin einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Diese Weitergabe erfolgt üblicherweise vertraglich und enthält verbindliche Regelungen.

Ein zentrales Element dieser Vereinbarung sind die sogenannten Altenteilsleistungen. Sie gewähren dem übergebenden Eigentümer bestimmte Rechte und Absicherungen. Typische Bestandteile sind das lebenslange Wohnrecht auf dem Hof, regelmäßige Zahlungen zur finanziellen Unterstützung sowie praktische Leistungen wie die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Pflege oder Heizmaterial. Diese Absicherungen sorgen dafür, dass der frühere Betriebsinhaber auch nach der Übergabe gut versorgt bleibt.

Aus steuerlicher Sicht können die neuen Eigentümer:innen die vereinbarten Leistungen in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen, sofern sie den tatsächlichen Wert der Leistungen belegen können. Der Nachweis erfolgt meist durch Übergabeverträge und Zahlungsunterlagen.

Altenteilsvereinbarungen sind oft individuell gestaltet und richten sich nach den Lebensbedürfnissen der bisherigen Eigentümer:innen sowie den Möglichkeiten der neuen Hofbetreiber:innen. Neben materiellen Leistungen kann auch ein Mitspracherecht in bestimmten betrieblichen Fragen vereinbart werden, etwa bei größeren Investitionen oder bei der Nutzung des Hofgeländes. Wichtig ist, alle Regelungen klar und eindeutig im Vertrag zu formulieren, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Insgesamt fördert das Altenteil eine generationenübergreifende Sicherung von Betrieben, indem es eine sozial verantwortungsvolle Hofübergabe ermöglicht. Es stellt sicher, dass Altenteiler:innen abgesichert bleiben und gleichzeitig die Zukunft des Betriebs in neue Hände übergeht.

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