Auskunftsanspruch des Erben – Klarheit über den Nachlass
Wer eine Erbschaft antritt, braucht einen genauen Überblick über das, was zum Vermögen des Verstorbenen gehört. Der Auskunftsanspruch des Erben ist dabei ein wichtiges Recht. Er ermöglicht es, Informationen über den Nachlass von bestimmten Personen zu erhalten, die mit dem Besitz oder dem Wissen darüber in Verbindung stehen.

Besitzt jemand Nachlassgegenstände, ohne rechtlich dazu berechtigt zu sein, muss er dem Erben mitteilen, was vorhanden ist und was möglicherweise verschwunden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Person nie als Erbe ausgegeben hat. Entscheidend ist allein der unberechtigte Besitz an Dingen, die eigentlich zum Nachlass gehören.

Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, auf Wunsch ein schriftliches Verzeichnis über alle Gegenstände zu erstellen, die er aus dem Nachlass besitzt oder mit Mitteln daraus erworben hat. Dabei geht es ausschließlich um den aktuellen Bestand – bestehende Schulden müssen nicht angegeben werden. Sind einzelne Dinge nicht mehr auffindbar, besteht ein Recht auf Auskunft über deren Verbleib, selbst wenn diese bereits vor dem Tod entfernt wurden.

Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, kann verlangt werden, dass der Erbschaftsbesitzer seine Angaben durch eine eidesstattliche Versicherung vor Gericht bestätigt. Weigert sich die betroffene Person, Auskunft zu geben, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Neben Personen mit unrechtmäßigem Besitz gibt es auch für Hausbewohner des Verstorbenen eine Pflicht zur Auskunft. Wer mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes zusammengelebt hat, zum Beispiel als Partner, Angehöriger, Pflegekraft oder Mitbewohner, ist verpflichtet, Informationen über die Nachlasssituation weiterzugeben. Das betrifft vor allem Kenntnisse darüber, welche erbschaftsbezogenen Handlungen durchgeführt wurden und wo sich bestimmte Gegenstände befinden.

Der Unterschied zum Erbschaftsbesitzer liegt darin, dass Hausgenossen des Erblassers kein Verzeichnis erstellen müssen. Ihre Pflicht besteht ausschließlich darin, das ihnen bekannte Wissen zu teilen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Der Auskunftsanspruch des Erben ist ein rechtlich abgesichertes Mittel, um Transparenz zu schaffen und eine gerechte Erbauseinandersetzung zu ermöglichen. Gerade in familiären Situationen, in denen Unsicherheit oder Misstrauen entstehen, hilft dieses Recht dabei, die Interessen der rechtmäßigen Erben zu schützen. Wer sich auf sein Erbrecht beruft, kann sich auf diesen Anspruch stützen, um die Grundlage für die Verteilung des Nachlasses zu klären.

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