Berechtigung die Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ aufgrund nachgewiesener besonderer Sachkunde auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft zu führen
2001
selbstständiger Unternehmensberater
1996 bis 2001
leitender Mitarbeiter einer Rheinberger Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kanzlei