Nur was zum Zeitpunkt des Todes zum Nachlass gehört, kommt mit in den Pflichtteil Ist die Tochter eines Landwirts von ihrem Vater „enterbt“ worden, so hat sie zwar einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der wird allerdings nur aus dem Nachlass berechnet, der zum Todeszeitpunkt (also zum Zeitpunkt des Erbfalles) „Bestand und Wert“ hat. Ist der […]Read more