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Unsere letzten Fälle

Unsere Erbrechtsfälle

Wir haben an dieser Stelle eine kleine Übersicht unserer letzten Fälle mit Bezug auf Erbrecht, Testamentsgestaltung oder Erbschaftsteuer zusammengefasst, um einen Eindruck von unserer Arbeit zu geben.


'Güterstandsschaukel' - Minimierung der Steuerlast

Minimierung einer Steuerlast durch vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Lebzeiten

Die Aufgabe: Minimierung der Steuerlast über einen Zugewinnausgleichsanspruchs nach dem Tode zwischen vermögenden Ehegatten mit Immobilien- und gesellschaftsrechtlichem Vermögen.

Die Lösung: Lebzeitiger Zugewinnausgleich durch Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und deren nachfolgender Neubegründung (Güterstandsschaukel), in notariell beglaubigter Form. Auch die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs konnte in unserem Hause realisiert werden.

Ergebnis: Erhebliche Steuerersparnis der Ehefrau, die einen Zugewinnausgleich schon zu Lebzeiten beanspruchen konnte, durch bestmögliche Nutzung der Freibeträge.

Testamentsgestaltung: Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen unter Gründung einer Stiftung

Testamentsgestaltung mit Stiftung für einen jungen Unternehmer mit Familie und einem jährlichen Gewinn > 1,0 Mio im Jahr

Die Aufgabe: Aufgrund der hohen Erträge des inhabergeführten Unternehmens ist ein nicht kalkulierbares Risiko für Erbschaftsteuer in Millionenhöhe zu verhindern.

Die Lösung: Es wurde ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute gestaltet. Dabei wurde als Alleinerbe des Unternehmers eine Familien-Stiftung eingesetzt, die auf den Todesfall zu gründen ist. Das gesamte Privatvermögen erhält hingegen die Ehefrau durch ein Vermächtnis. Es wurde ein Partner der St-B-K als Testamentsvollstrecker eingesetzt, um im Erbfall die Unternehmung fortzuführen und die Stiftung zu gründen.

Das Ergebnis: Die mögliche Erbschaftsteuer für das Unternehmensvermögen trifft die Stiftung. Das Privatvermögen ist gesichert. Das Unternehmen kann auch in der Stiftung fortgesetzt werden und die Gewinne an die Abkömmlinge ausgekehrt werden.

Überleitung eines Einzelunternehmens auf die nächste Generation und Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

Die Aufgabe: An dem ertragstarken Einzelunternehmen des Vaters soll der Sohn beteiligt werden. Dies soll keine Erbschafts- und keine Einkommensteuer verursachen. Eine Haftungsbeschränkung ist gewünscht.

Die Lösung: Es wurde eine GmbH & Co. KG gegründet, an der der Sohn und der Vater zu 50 % beteiligt sind. Die Einzelunternehmung wird nach Umwandlungsgesetz rückwirkend auf den 01.01.2016 in die KG eingebracht.

Das Ergebnis: Der Sohn ist mit 50 % am Gewinn beteiligt. Die GmbH & Co. KG ist haftungsbeschränkt. Steuern wurden nicht ausgelöst. Die KG bietet im Gesellschaftsvertrag alle Möglichkeiten über Stimmrechte, Tätigkeitsvergütung und Erbfolgeregelungen die Interessen des Vaters und des Sohnes zu berücksichtigen.

Klage einer Erbengemeinschaft auf Zahlung von Positionen gegen eine Ehefrau aus erster Ehe und deren Widerklage auf verschiedene weitere Positionen

Die Aufgabe: Forderungen der diesseits vertretenen Erbengemeinschaft durchsetzen und Forderungen der Gegenseite abwehren.

Die Lösung: Klageverfahren der Erbengemeinschaft und Widerklage wurden in mehreren Terminen im gerichtlichen Mediationsverfahren verglichen.

Das Ergebnis: Der Prozess wurde mit einem beidseits wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis abgeschlossen was den Prozess beendet und Zeit gespart sowie erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten gespart hat.

Dauerhafte Beratung einer Erbin bei einer Erbschaft in Millionenhöhe mit Dauer-Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsberechtigten

Die Aufgabe: Dauerhafte Beratung einer Erbin in der Schnittstelle von Erb-, Immobilien-, Miet – und Gesellschaftsrecht. Erbschaft in Millionenhöhe, bestehend maßgeblich aus teilweise durch Gesellschaften gehaltenen Miet-Immobilien.

Die Lösung: Vergleich mit den Pflichtteilsberechtigten, Begleitung bei Gesellschafterversammlungen und gesellschaftsrechtliche Beratung, Mietvertragsgestaltungen und Wahrung der Interessen der Mandantin gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

Das Ergebnis: Abfindung der Pflichtteilsberechtigten und auf Dauer der Testamentsvollstreckung angelegtes Konzept der Verwaltung des Nachlassvermögens.

Entfernung eines Testamentsvollstreckers aus dem Amte wegen Veruntreuung von Erbenvermögen

Die Aufgabe: Testamentsvollstrecker soll wegen nachgewiesener Veruntreuung von Erbenvermögen und Unfähigkeit der Amtsführung aus dem Amte entfernt werden.

Die Lösung: Durchführung des nachlassgerichtlichen Entlassungsverfahrens.

Das Ergebnis: Testamentsvollstrecker wird aus dem Amt durch nachlassgerichtliche Entscheidung entfernt, Ersatztestamentsvollstrecker führt die Geschäfte zur Zufriedenheit der Erben.

Beratung eines Testamentsvollstreckers bei Auseinandersetzungs-Vollstreckung, Immobilien- und Gesellschaftsvermögen in Millionenhöhe

Die Aufgabe: Ein Testamentsvollstrecker begehrt Beratung bei der Erfüllung seiner komplexen und vielschichtigen Aufgaben.

Die Lösung: Erstellung eines Konzepts zur Erbauseinandersetzung mit immobilien- und gesellschaftsrechtlichen Bezügen und dessen Umsetzung.

Das Ergebnis: Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bei komplex strukturiertem Nachlassvermögen erfolgreich umgesetzt.

Umsetzung einer steueroptimierten vorweggenommenen Nachfolgeplanung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Die Aufgabe: Ein Immobilienvermögen in Millionenhöhe soll möglichst steueroptimiert an die nachfolgende Generation weitergegeben werden.

Die Lösung: Erstellung eines Konzepts der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalten und Renten/Pflegeklauseln, bei Pflichtteilsverzichten der Erbengeneration.

Das Ergebnis: Schenkungs-/Erbschaftsteuerlasten durch Ausnutzung von Freibeträgen optimal reduziert, bei Kontrolle der Elterngeneration durch Nießbrauchsvorbehalte und Rückforderungsklauseln.

Auseinandersetzung einer hoch zerstrittenen Erbengemeinschaft mit Immobilien im Nachlass und erheblichen Nachlassverbindlichkeiten

Die Aufgabe: Eine stark zerstrittene Erbengemeinschaft, die untereinander gerichtliche Prozesse führt, steueroptimiert auseinander setzen und möglichst Wahrung des Familienfriedens bei Befriedigung der Nachlassgläubiger.

Die Lösung: Zahlreiche Verhandlungstermine und Erarbeitung eines steueroptimierten Auseinandersetzungskonzepts (Erbteilskaufvertrag).

Das Ergebnis: Abschluss des Erbteilskaufvertrags und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit Folge, dass die zerstrittenen Erben wieder miteinander reden können und die Erben die unterschiedlichen Nachlassgläubiger befriedigen, Abwendung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.

Durchsetzung der Rechte eines in einem Testament erwähnten Erben bei verschieden lautenden Testamenten und Unklarheit der jeweiligen Wirksamkeit und Maßgeblichkeit

Die Aufgabe: Durchsetzung der Rechte des Mandanten, der in einem Testament bedacht wird, in einer Situation mehrerer widersprechender Testamente.

Die Lösung: Erbteilungsklage gegen andere Erbprätendenten (Personen, die sich Erbpositionen zuschreiben), letztlich Durchführung einer gerichtlichen Mediation.

Das Ergebnis: Wirtschaftlich tragbarer Kompromiss für Mandanten durch Geldzahlung bei Verzicht auf potentielle Erbenstellung.

Auseinandersetzung einer hoch zerstrittenen Erbengemeinschaft mit Immobilien und gesellschaftsrechtlichen Positionen im Nachlass und Vorausempfängen aller beteiligten Erben

Die Aufgabe: Eine stark zerstrittene Erbengemeinschaft, die untereinander gerichtliche Prozesse führt, Teilungsversteigerungsanträge und Strafanzeigen stellt, rechtssicher und steueroptimiert auseinander setzen möglichst bei Wahrung des Familienfriedens.

Die Lösung: Zahlreiche Verhandlungstermine und Erarbeitung eines steueroptimierten Auseinandersetzungskonzepts unter Berücksichtigung von Vorausempfängen mit 3 Erben und deren Beratern.

Das Ergebnis: Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit Folge, dass das Nachlassvermögen gerecht verteilt wird und zahlreiche gerichtliche Prozesse auf einen Schlag beendet werden können.

Gestaltung einer Erbfolgeregelung bei einem deutsch-japanischen Ehepaar mit jeweiligem Bank- und Immobilienvermögen in Deutschland und Japan mit Kindern aus erster Ehe und weiteren unehelichen Kindern

Die Aufgabe: Eine rechtssichere und steueroptimierte Nachfolgeplanung.

Die Lösung: Erstellung eines erbrechtlichen Konzepts unter Berücksichtigung der Vorgaben beider Rechtsordnungen und der Rechte der unehelichen Kinder sowie Kinder aus erster Ehe auch in steuerrechtlicher Sicht.

Das Ergebnis: Testamente der Ehegatten, die aufeinander aufbauen und die Vorgaben des deutschen und japanischen Erbrechts umsetzen.



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