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Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke bei Erbschaftsteuer begünstigt

Einfamilienhaus
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Dies Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/7169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/6805) mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte.
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Kurznews Erbrecht: Nachlass von Grundstücken und Immobilien

Geld Schenkung Steuer
Nur was zum Zeitpunkt des Todes zum Nachlass gehört, kommt mit in den Pflichtteil Ist die Tochter eines Landwirts von ihrem Vater „enterbt“ worden, so hat sie zwar einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der wird allerdings nur aus dem Nachlass berechnet, der zum Todeszeitpunkt (also zum Zeitpunkt des Erbfalles) „Bestand und Wert“ hat. Ist der […]
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