Unser Team, bestehend aus erfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und einer Mediatorin, kümmert sich in angemessener und respektvoller Form um alle Angelegenheiten bezüglich der Thematik Erbschaft und Schenkung.
Das Erbrecht hat viele Tücken. Die gesetzlichen Erbregelungen führen in den meisten Fällen zu großen Problemen seitens der Erben. Manchmal scheitert das Vererben aber auch an demjenigen, der vererben möchte. Denken Sie nur mal an ein Testament, welches sich aufgrund von Formmängeln als unwirksam herausstellt! Durch ein individuell und professionell gestaltetes Testament kann dies jedoch vermieden werden.
Ob Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Vermögensbewertung oder Geltendmachung von Freibeträgen – wir stehen Ihnen in allen Bereichen der Erbberatung tatkräftig zur Seite.
Bei einem Schenkungs- oder Erbfall beispielsweisefordert der Fiskus häufig einen beträchtlichen Anteil der betreffenden Vermögenswerte. Dem sollten Sie entsprechend begegnen, denn auch für den Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt, wie allgemein im Steuerrecht, dass eine Vielzahl von Problemen im Detail zu beachten ist. Die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Steuerberaters bzw. Rechtsanwalts ist aus diesem Grunde entscheidend, um Rechtssicherheit, einen geordneten Ablauf und vor allem Rechtsfrieden zu erlangen
Auch im Fall einer Testamentsvollstreckung, etwa bei einer Erbschaft Minderjähriger, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Der Partner der Kanzlei, Steuerberater Brinkmann, ist Fachberater für Unternehmensnachfolge (StBV e.V.) und durch seine langjährige Erfahrung in allen Angelegenheiten des Wirtschaftslebens der geeignete Testamentsvollstrecker für alle Arten von Vermögen.
In rechtlichen Belangen weiß Frau Engelhardt, Rechtsanwältin im Arbeits- und Gesellschaftsrecht Sie zu unterstützen. Seit mehreren Jahren hat sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.
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