Bei einem Schenkungs- oder Erbfall fordert der Fiskus häufig einen beträchtlichen Anteil der betreffenden Vermögenswerte. Dem sollte man entsprechend begegnen, denn auch für den Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt, wie allgemein im Steuerrecht, dass eine Vielzahl von Problemen im Detail zu beachten ist. Die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Steuerberaters bzw. Rechtsanwalts ist aus diesem Grunde entscheidend, um Rechtssicherheit, einen geordneten Ablauf und vor allem Rechtsfrieden zu erlangen. Man denke an ein Testament, welches sich aufgrund von Formmängeln als unwirksam herausstellt!
Ob Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Vermögensbewertung oder Geltendmachung von Freibeträgen – wir stehen Ihnen in allen Bereichen der Erbberatung tatkräftig zur Seite.
Auch im Fall einer Testamentsvollstreckung, etwa bei einer Erbschaft Minderjähriger, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Der Partner der Kanzlei, Steuerberater Brinkmann, ist Fachberater für Unternehmensnachfolge (StBV e.V.) und durch seine langjährige Erfahrung in allen Angelegenheiten des Wirtschaftslebens der geeignete Testamentsvollstrecker für alle Arten von Vermögen.
In rechtlichen Belangen weiß auch Rechtsanwältin Sabrina Schülling Sie zu unterstützen. Seit mehreren Jahren hat sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.
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